Service
Vergabe von Bauleistungen
Für die Vergabe sind grundsätzlich die
Staatlichen Bauämter
zuständig.
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Architekten- und Ingenieurleistungen unterhalb des EU-Schwellenwerts werden von den
Staatlichen Bauämtern
im freihändigen Verfahren vergeben. Bitte richten Sie Bewerbungen dorthin.
Kunst am Bau
Für die Vergabe sind grundsätzlich die
Staatlichen Bauämter
zuständig. Bitte richten Sie Bewerbungen dorthin.
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RL Bau, K7
Hier finden Sie die einschlägigen Regelungen zu Kunst am Bau in der RLBau (Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern) - bei Landesmaßnahmen
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Leitfaden Kunst am Bau
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - bei Bundesmaßnahmen