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Modellvorhaben Kooperationen


2006 haben der Bund und die Länder die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung um Vorgaben für Modellvorhaben im Rahmen der Sozialen Stadt ergänzt. Der Finanzrahmen für die Soziale Stadt wurde um zusätzliche Mittel aufgestockt, mit denen verstärkt Projekte in den Bereichen Integration, lokale Ökonomie, Spracherwerb, Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen und Betreuung von Jugendlichen gefördert werden sollen.

Ende 2006 / Anfang 2007 hat die Oberste Baubehörde darauf aufbauend das Modellvorhaben "Kooperationen – Pilotprojekte für die Stadtgesellschaft" aufgelegt. Ziel ist die Entwicklung innovativer Vorhaben, die zu einem Ausbau der Netzwerke im Quartier und zur Einbindung weiterer Partner in die Projekte und Prozesse vor Ort beitragen. Durch die Gewinnung lokaler Akteure als Kooperationspartner soll auch ein Beitrag zur Verstetigung der von der "Sozialen Stadt" angestoßenen Prozesse geleistet werden. Als Kooperationspartner kommen beispielsweise Wohlfahrtsverbände, Wohnungs- oder sonstige Wirtschaftsunternehmen, Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Verbände und Institutionen vor Ort in Frage. Zur Förderung der Ressourcenbündelung sollen die Kooperationspartner eigene Mittel, Personal, Fachwissen und Engagement in die Projekte einbringen.

Gefördert werden können sowohl investive bauliche Projekte als auch nicht-investive sonstige Maßnahmen. Das Modellvorhaben greift dabei fünf Handlungsfelder auf:



In einer ersten Projektphase in den Jahren 2007 und 2008 wurden 38 Projekte mit knapp 5 Mio. Euro Finanzhilfen gefördert. Die Kooperationspartner trugen dabei im Schnitt mehr als 22 Prozent der förderfähigen Kosten. In der zweiten Phase des Modellvorhabens werden bis 2010 voraussichtlich 51 Projekte mit 3,6 Mio. Euro Finanzhilfen gefördert.



Programmjahr 2011

Für das Programmjahr 2011 wurden 28 Projekte aus 20 bayerischen Städten und Gemeinden ausgewählt. Der Bund und der Freistaat Bayern stellen Finanzhilfen in Höhe von 2,4 Millionen Euro aus dem Programm "Soziale Stadt" zur Verfügung. Die Laufzeit der Projektförderung ist auf drei Jahre begrenzt, bei bereits aus dem Modellvorhaben geförderten Projekten auf höchstens zwei weitere Jahre. Ein wesentlicher Aspekt ist daher die angestrebte Verselbständigung und Verstetigung der Projekte nach Ablauf der Förderung. Die Modellprojekte sind durch eine Evaluation zu begleiten. Ab einer Zuwendung von 30.000 Euro ist diese Evaluation extern durchzuführen, also weder von der Kommune noch vom Kooperationspartner. Eine externe Evaluation ist förderfähig mit maximal 10 % der Zuwendung.