



Verkehrssicherungspflicht heißt, regelmäßige Überwachung und Wartung des Straßennetzes einschließlich der Brücken und Stützmauern. Die Autobahn- und Straßenmeistereien treffen auf ihrem Straßennetz die Sofortmaßnahmen, die zur Abwendung von drohenden Gefahren notwendig sind.
Die augenscheinlichen Kontrollen der Straßenbestandteile und des Straßenumfeldes wird im Rahmen der Streckenwartung von Straßenwärtern, den sog. "Streckenwarten" wahrgenommen. Neben den regelmäßigen Kontrollfahrten erfolgen auch örtliche Kontrollen sowie anlassbezogene Kontrollen bei Unwetter, starken Regenfällen oder Windbruch.
Der Streckenwart hat – soweit es seine Möglichkeiten zulassen – die festgestellten Mängel, welche die Verkehrssicherheit gefährden oder den Zustand und die Erhaltung der Straße und Bauwerke beeinträchtigen können, unverzüglich zu beheben oder die Gefahrenstelle entsprechend abzusichern. Falls keine sofortige Abhilfe geschaffen werden kann, hat er die verkehrsgefährdenden Zustände sowie auffällige verkehrliche Störungen der Meisterei bzw. der Polizei und den zuständigen Behörden unverzüglich zu melden.
Verkehrsteilnehmer, Straßennutzer und Anlieger, die verkehrsgefährdende Zustände verursacht haben, sollen möglichst umgehend darauf hingewiesen und zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden.
Im Zuge seiner Kontrollfahrten hat der Streckenwart auch die regelmäßigen kleineren Wartungsarbeiten durchzuführen sowie die Bautätigkeiten und Nutzungen entlang der Straßen zu beobachten.
Ansprechpartner
Der Streckenwart ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Anlieger der Straßen. Er pflegt die nachbarschaftlichen Kontakte und sorgt für ein ordnungsgemäßes Straßenumfeld.