



Viele Gründe sprechen dafür, den Energiestandard eines Gebäudes zu optimieren. Neben der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Schonung endlicher Ressourcen gibt es viele weitere Argumente für eine energetische Verbesserung von Gebäuden:
• Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen
• Werterhaltung bzw. Wertsteigerung des Gebäudes
• Vermeidung von Bauschäden aufgrund Kältebrücken und Tauwasserbildung
• Behaglichkeit und Komfort
• Gesundheit – z. B. durch Verhinderung von Schimmelbildung
• und nicht zuletzt der Schutz von Umwelt und Klima.
Verschiedenste Einflüsse bestimmen den (berechneten) Energiebedarf oder (gemessenen) Energieverbrauch eines Gebäudes, wie
• die Beschaffenheit der Außenhülle
• der Standard der technischen Anlagen
• individuelle Anforderungen durch die Nutzung.
Diese und andere Einflüsse und ihre Wechselwirkungen untereinander machen das Gebäude zu einem komplexen System. Um Auswirkungen einzelner Maßnahmen auf den zu erwartenden Verbrauch des Bauwerks erkennen zu können, bedarf es einer ganzheitlichen Betrachtung des konkreten Gebäudes durch einen Fachmann.
Im Falle einer geplanten Baumaßnahme oder Sanierung Ihres Gebäudes sollten Sie daher früh-zeitig einen unabhängigen und kompetenten Energieberater hinzuziehen. Ein erfahrener Ener-gieberater kann helfen, die im konkreten Fall wirtschaftlichsten Maßnahmen auszuwählen, Schäden am Bauwerk zu vermeiden und Ihnen bei der Beantragung von möglichen Zuschüssen und Förderungen helfen.
Einstiegsberatung in Beratungsstellen
Von Landkreisen, Kommunen, Verbraucherzentralen, Energieagenturen oder auch Energieversorgungsunternehmen werden üblicherweise zu festen Zeiten Energieberatungen in Beratungs-stellen angeboten. Diese sind meist kostenlos oder werden gegen eine geringe Gebühr geleistet; es handelt sich um eine grundsätzliche und allgemeine Beratung.
Vor-Ort-Energieberatung
Zu einer Vor-Ort-Beratung kommt ein Energieberater zu Ihnen ins Haus, um speziell auf Ihr Gebäude einzugehen. Er untersucht den Zustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage, erar-beitet einen Beratungsberichtes, in dem Verbesserungs- und Sanierungsmöglichkeiten darge-stellt werden und erläutert diesen in einem persönlichen Gespräch. Die Kosten für eine Vor-Ort-Energieberatung werden z. B. durch die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BA-FA) gefördert.
Vertiefende Beratung + Energiekonzept
Bei weitergehenden Sanierungsplänen und -konzepten empfehlen sich klassische Planungsleistungen durch Architekten und Ingenieure, wobei die Vergütung auf Basis der HOAI (Honorarord-nung für Architekten und Ingenieure) geregelt wird.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen bieten Energieberater auch weitere Leistungen an wie detaillierte Energiekonzepte, Begleitung von Planung, Ausschreibung und Baudurchführung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Thermografie, Luftdichtheitstest, Energieausweise, Erarbeitung von Förderanträgen etc.
Energieausweis
Bei bestehenden Wohngebäuden ist bei Verkauf, Neuvermietung, Neuverpachtung oder Leasing ein Energieausweis auszustellen und dem Interessenten auf Wunsch vorzulegen. Der Energieausweis stellt die Ergebnisse des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs dar und erleichtert die Einschätzung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Gleichzeitig enthält der Energieausweis Modernisierungsempfehlungen. Als erste Einschätzung ist ein Energieausweis nützlich; eine umfassende Energieberatung kann durch ihn nicht ersetzt werden.
"Energieberater" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Seriöse Energieberater sind in der Regel Baufachleute unterschiedlicher Herkunft und Ausbildung, die sich im Bereich des energiesparenden Bauens engagieren und weitergebildet haben. Je nach ursprünglicher Tätigkeit – z. B. als Architekt, Ingenieur, Bauphysiker, Techniker, Handwerker oder Kaminkehrer – bieten auch die Energieberater unterschiedliche Schwerpunkte in ihrer Beratungstätigkeit. Dies sollten Sie bei der Auswahl eines für Sie geeigneten Energieberaters berücksichtigen.
Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Energieberater erhalten Sie z. B. von einem unabhängigen Ansprechpartner in Ihrem Landkreis. Diese können Ihnen ausgebildete Energieberaterinnen und Energieberater in Ihrer Region nennen und oft auch bei grundsätzlichen Fragen zur energetischen Sanierung weiterhelfen.
Ansprechpartner auf Landkreisebene
Die Zulassung eines Energieberaters durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bedeutet, dass der Berater die entsprechenden Fachkenntnisse nachgewiesen hat und kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Beratenen hat, also neut-ral berät. Bei Beauftragung eines BAFA-zugelassenen Energieberaters kann die Beratung mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % bzw. max. 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohngebäude (mind. 3 Wohneinheiten) gefördert werden.
Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern
Bayerische Architektenkammer - Energieberatung
BAYERNenergie e. V. Unabhängige Energieberater – Landesverband in Bayern
GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V.
Energie- und Umweltzentrum Allgäu
EnergieAgentur Chiemgau-Inn-Salzach
Energieagentur Unterfranken e. V.