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Richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht

Die Verwaltungsgerichte sind ein wichtiges Element der rechtsprechenden Gewalt und eine besondere Errungenschaft unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren (Verwaltungsgerichtsprozess). Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter neben den Berufsrichtern mit vollem richterlichen Stimmrecht an der Rechtsprechung mit. Dadurch sollen die vielfältigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, aber auch die allgemeine Lebenserfahrung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung der Verwaltungsgerichte eingebracht werden. Damit tragen ehrenamtliche Richterinnen und Richter aber nicht nur eine große Verantwortung, sondern müssen auch ein beträchtliches Maß an Zeit und Energie aufbringen.

Ausführliche Informationen, unter anderem zu den Rechten und Pflichten von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, finden Sie in unserer Broschüre "Richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht".

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken nicht nur bei den Verwaltungsgerichten, sondern auch in anderen Gerichtszweigen an der Rechtsprechung mit, etwa als Schöffen bei den Strafgerichten. Für ergänzende Informationen wenden Sie sich bitte an das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Strafgerichte, Kammern für Handelssachen der Landgerichte), das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Arbeits- und Sozialgerichte) oder das Staatsministerium der Finanzen (Finanzgerichte).



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