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Start » Bürger und Staat » Kommunen » Finanzen der Kommunen » Zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts
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Zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts

1. Neues kommunales Finanzwesen

Die Innenministerkonferenz hat am 21.11.2003 einer Reform des kommunalen Haushaltsrechts zugestimmt und damit Standards für den Übergang vom zahlungsorientierten zum ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen gesetzt. Den Ländern wurde ein Regelungskorridor empfohlen, der Einheitlichkeit gewährleistet und gleichzeitig für landesspezifische Gegebenheiten und konzeptionelle Unterschiede Raum lässt. Dabei handelt es sich um


2. Rechtsrahmen

Der damalige Innenminister Dr. Beckstein hat sich am 05.07.2005 mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und des Kommunalen Prüfungsverbandes in enger Abstimmung mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, den Regierungen und erfahrenen Praktikern Entwürfe für eine doppelte kommunale Buchführung erarbeiten wird. Die erweiterte Kameralistik wird nicht weiterverfolgt.

2.1 Kommunalgesetze:

Die Arbeitsgruppe hat sich im August 2005 konstituiert und Änderungsvorschläge für die Kommunalgesetze erarbeitet. Mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts, das zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist (GVBl 2006 S. 975), können die Kommunen nun wählen, ob sie bei der herkömmlichen Kameralistik bleiben oder ihr Rechnungswesen auf die doppelte kommunale Buchführung umstellen. Ab 2011 werden vier weitere Gemeinden und zwei weitere Landkreise ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung führen.

Eine Ausnahmegenehmigung nach der sog. Experimentierklausel (Art. 117 a GO, Art. 103 a LKrO,
Art. 99 a BezO) ist damit nicht mehr erforderlich.

2.2 Vollzugsregelungen:

Die Arbeitsgruppe hat den Entwurf einer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) formuliert. Die Verordnung ist mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft getreten (GVBl S. 678). Die auf die Kameralistik bezogene KommHV (KommHV-Kameralistik), die Eigenbetriebsverordnung (EBV), die Verordnung über Kommunalunternehmen KUV, die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) und die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) wurden ebenfalls mit Wirkung vom 01.01.2007 entsprechend angepasst. (GVBl S. 707). Ebenso werden die kameralen Übersichten über die dauernde Leistungsfähigkeit (Muster zu § 4 Nr. 4 KommHV-Kameralistik) und über den Stand der Schulden (Muster zu § 2 Abs. 2 Nr. 3 KommHV-Kameralistik) überarbeitet.

Mit IMBek vom 29.09.2008 (AllMBl S. 558) wurde die Richtlinie zur Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens veröffentlicht (s.u.). Die Haushaltsgliederung (s.u.) nach Produkten und Konten ist inzwischen durch die Verwaltungsvorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (VVKommHSyst-Doppik) vorgegeben (IMBek vom 01.10.2008, AllMBl S. 548).

2.3 Haushaltsmuster:

Die Entwürfe der Haushaltsmuster sind mit dem Kontenplan (s. u.) abgestimmt und werden demnächst amtlich bekanntgemacht.

Es empfiehlt sich, bereits jetzt von den nachstehend veröffentlichten Entwürfen auszugehen. Die Kommunen ersparen sich auf diese Weise später aufwändige Umstellungsarbeiten.


Haushaltsmuster zur KommHV-Doppik (Entwürfe Stand 01.12.2011)

 
Haushaltssatzung (Muster zu Art. 63 GO, Art. 57 LKrO, Art. 55 BezO) Word-Dokument
Nachtragshaushaltssatzung (Muster zu Art. 68 GO, Art. 62 LKrO, Art. 60 BezO) Word-Dokument
Ergebnishaushalt (Muster zu § 2 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Finanzhaushalt (Muster zu § 3 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt  
Vorblatt
für Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt
Word-Dokument
Teilergebnishaushalt (Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Teilfinanzhaushalt (Muster zu § 4 Abs. 5 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Haushaltsquerschnitt (Muster zu § 1 Abs. 2 Nr. 3 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Übersicht zur Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit (Muster zu § 1 Abs. 2 Nr. 4 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (Muster zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 und § 75 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Übersicht über die Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften (Muster zu § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Übersicht über die Rücklagen und Rückstellungen (Muster zu § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Übersicht über die aus Vorjahren übertragenen Haushaltsermächtigungen (Muster zu § 1 Abs. 3 Nr. 6 und § 86 Abs. 3 Nr. 5 KommHV-Doppik i. V. m. § 21 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Stellenplan (Muster zu § 5 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Investitionsprogramm (Muster zu § 9 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Bilanzgliederung (Muster zu § 85 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Übersicht über die Forderungen (Muster zu § 86 Abs. 3 Nr. 2 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Anlagenübersicht (Muster zu § 86 Abs. 2 Nr. 2 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Eigenkapitalübersicht Word-Dokument
Übersicht über die Verbindlichkeiten (Muster zu § 86 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Ergebnisrechnung (Muster zu § 82 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Finanzrechnung (Muster zu § 83 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung  
Teilergebnisrechnung (Muster zu § 84 Abs. 1 KommHV-Doppik) Word-Dokument
Teilfinanzrechnung (Muster zu § 84 Abs. 1 KommHV-Doppik) Word-Dokument

Haushaltsmuster zur KommHV-Kameralistik (Stand 01.08.2009)

Für das Haushaltswesen nach Grundsätzen der Kameralistik werden die Übersichten über die dauernde Leistungsfähigkeit und über den voraussichtlichen Stand der Schulden aktualisiert.



2.4 Vermögenserfassung und Bewertung

Grundlage des neuen ressourcenorientierten Haushaltswesens ist die Vermögenserfassung und
-bewertung. In Bayern wurden dazu von einer Arbeitsgruppe des Bayerischen Städtetags unter Mitarbeit des Bayerischen Landkreistags Eckpunkte erarbeitet, die der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wesentlich erweitert, für die Praxis konkretisiert und in einer Bewertungsrichtlinie zusammengefasst hat. Die Richtlinie soll vor allem die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz erleichtern.


2.5 Abschreibungen

Die bayerischen Doppik-Gemeinden haben sich bislang an den Abschreibungstabellen des Bundesministeriums der Finanzen orientiert, die auch bei den Gebührenhaushalten und den Betrieben gewerblicher Art Anwendung finden. Ob eigene kommunale Abschreibungstabellen erforderlich sind, wird noch geprüft. Bis auf Weiteres ist nach Maßgabe von Nr. 6.8.2 der Bewertungsrichtlinie von den steuerlichen Abschreibungstabellen auszugehen, soweit gesetzliche Regelungen für Gemeinden verbindliche Festlegungen der Nutzungsdauer kommunaler Vermögensgegenstände nicht enthalten.


2.6 Haushaltsgliederung und Statistik

Produktrahmen
Nach den o. a. Leittexten der IMK (Anlage 6) wird den Ländern empfohlen, den Produktrahmen mit den Produktbereichen und den Produktgruppen landeseinheitlich vorzugeben.

Kontenrahmen
Das Statistische Bundesamt hatte - mit Blick auf das doppische System - einen Kontenrahmen erarbeitet, der unter bundesstatistischen Aspekten ergänzt und um landesspezifische (landesrechtlich bzw. aus Sicht der Kommunen erforderliche) Besonderheiten (entsprechend der bisherigen Haushaltssystematik) erweitert wurde.

Produkt- und Kontenrahmen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2008 (s. u.) entsprechen den damaligen Erfordernissen der Statistik.


Produkt- und Kontenrahmen werden durch Zuordnungsregelungen noch weiter konkretisiert werden. Im Vorgriff auf die amtliche Bekanntmachung im AllMBl werden nachstehend Zuordnungsvorschriften zum Produkt- und Kontenrahmen veröffentlicht. Näheres zur Abgrenzung von verbindlicher und fakultativer Gliederung ist den Anwendungshinweisen zu entnehmen.

Die Haushaltsmuster (s.o. Nr. 2.3) sind bereits auf die aktuelle, durch die Statistik (Stand 01.01.2012) vorgegeben Kontengliederung abgestimmt. Auf diese Weise soll die Erfüllung der statistischen Berichtspflichten und der interkommunale Vergleich erleichtert werden.


2.7 Kommunaler Gesamtabschluss

Mit dem kommunalen Gesamtabschluss befasst sich derzeit die o. g. Arbeitsgruppe.

3. Kennzahlen

Die unter Beteiligung kommunaler Praktiker erarbeiteten Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bilden besondere kommunale Sachverhalte in konzentrierter Form ab und sollen den inner- und interkommunalen Vergleich sowie die aufsichtliche Beurteilung kommunaler Haushalte erleichtern. Bevor sie verbindlich vorgegeben werden, soll ihre Praxistauglichkeit zunächst über einen längeren Zeitraum geprüft werden.


4. Einsatz elektronischer Signaturen

Als elektronische Signatur ist im kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach
§ 87 Nr. 12 KommHV-Kameralistik und § 98 Nr. 21 KommHV-Doppik neben der qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz auch die fortgeschrittene Signatur nach dem Signaturgesetz zugelassen. Hierbei sind jedoch ergänzende Merkmale allgemein durch das Staatsminsterium des Innern festzulegen.

Das Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 13.09.2010 im Vorgriff auf noch zu erlassende Verwaltungsvorschriften KommHV-Kameralistik und KommHV-Doppik als ergänzende Merkmale gemäß
§ 87 Nr. 12 KommHV-Kameralistik und § 98 Nr. 21 KommHV-Doppik festgelegt.