



Hier finden Sie Informationen zu weiteren Aufgabenbereichen, die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern betreut werden.
Wichtig erscheint vor allem das große und das kleine Staatswappen, deren Verwendung genehmigungspflichtig ist. Sie können aber das genehmigungsfreie Landessymbol herunterladen oder die Staatsflaggen und das bayerische Grenzschild. Sie können sich auch zu Fragen der Staatsangehörigkeit und Einbürgerung informieren, z.B. über die Bestimmungen zur Mehrstaatigkeit.
Beim Personenstandsrecht hat das Staatsministerium des Innern die oberste Aufsicht über die Standesämter und die Namensänderungsbehörden in Bayern.
Jeder Bürger kann sich an die betreffenden Stellen des Datenschutzes wenden, der den Schutz der Privatsphäre auch im Zeitalter der modernen Informationsverarbeitung gewährleistet.
Die amtliche Statistik spielt eine Schlüsselrolle für sachgerechte Planung, effektives Wirtschaften und für künftiger Entwicklungen. Sie liefert regelmäßig Daten über Struktur und Entwicklung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.
Vielleicht interessieren Sie sich auch für die Feiertage in Bayern. Hier können Sie z.B. nachschlagen, ob ein bestimmter religiöser Feiertag überall in Bayern gefeiert wird oder nur in Teilen des Landes.
Stiftungen mit einem gemeinnützigen Zweck haben in Bayern eine reiche und lange Tradition. Jedes Jahr werden über 100 Stiftungen neu errichtet.
Beim Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben gelten strenge Vorgaben. Die notwendige Transparenz und Kontrolle wird durch einen zweijährlichen Bericht des Innenministeriums für die gesamte Staatsverwaltung gewährleistet.
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Sie haben gleiche Chancen und individuelle Bedürfnisse. Dem möchte die geschlechtersensible Sichtweise, das Gender Mainstreaming gerecht werden.