


Die Zuteilung der Abgeordnetenmandate an die Wahlkreise und die gegebenenfalls erforderlich werdenden Anpassungen bei der Stimmkreiseinteilung müssen in Umsetzung wahlrechtlicher Vorgaben vor jeder anstehenden Wahl erfolgen.
Stimmkreisbericht
Nach Art. 5 Abs. 5 des Landeswahlgesetzes (LWG) erstattet die Staatsregierung dem Landtag spätestens 30 Monate nach dem Tag, an dem der Landtag gewählt worden ist, einen schriftlichen Bericht über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und den Stimmkreisen. Der Bericht hat Vorschläge zur Änderung der Zahl der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung zu enthalten, soweit das durch die Veränderung der Einwohnerzahlen geboten ist.
Die Staatsregierung hat dem Landtag nachfolgenden Stimmkreisbericht zugeleitet:
Ergänzender Bericht
Die Staatsregierung hat dem Landtag am 3. Mai 2011 einen ergänzenden Bericht über Möglichkeiten und Auswirkungen einer Änderung der Bayerischen Verfassung zur Festschreibung einer Mindestzahl von Mandaten für jeden Regierungsbezirk übermittelt.
Änderung des Landeswahlgesetzes
Änderungen bei der Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise und beim Zuschnitt der einzelnen Stimmkreise bedürfen einer Änderung des Landeswahlgesetzes. Darüber beschließt der Landtag im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens.