Einladung - Hilfeleistungsvereinbarung Bayern-Sachsen-Tschechien

München, 22.08.2013

Bayern, Sachsen und die Tschechische Republik unterzeichnen Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen Einladung an die Presse

Große Katastrophen und schwere Unglücksfälle machen vor Ländergrenzen keinen Halt. Das hat auch die Flutkatastrophe im Juni 2013 gezeigt, die neben zahlreichen Bundesländern in Deutschland auch das benachbarte europäische Ausland betroffen hat. Die Bewältigung großer Katastrophen erfordert dabei oft eine schnelle gegenseitige Information und grenzüberschreitende Hilfe. Die hier zwischen Bayern, Sachsen und der Tschechischen Republik seit Jahren bestehende Praxis soll jetzt erstmals auf die Grundlage entsprechender Vereinbarungen gestellt werden. 

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der Sächsische Staatsminister des Innern, Markus Ulbig und der Innenminister der Tschechischen Republik, Ing. Martin Pecina, MBA werden am

Dienstag, den 27. August 2013, um 12.15 Uhr,
in der Regierung von Oberfranken,
Foyer des Regierungspräsidenten (1. OG)
Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth

Vereinbarungen zur Durchführung des Vertrags vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen unterzeichnen. Die Vereinbarungen regeln das Verfahren zur gegenseitigen Information bei entsprechenden Schadensereignissen in grenznahen Gebieten und die gegenseitige Anforderung von Katastrophenhilfe. Sie werden künftig die Grundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Katastrophenschutz sein.

Medienvertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.