Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung des Innenministeriums: Volksbegehren zum Flächenverbrauch nicht zulässig

München, 17.07.2018

Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung des Innenministeriums: Volksbegehren zum Flächenverbrauch nicht zulässig - Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann: Keine Einschränkung der kommunalen Planungshoheit

+++ Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Zulassung des beantragten Volksbegehrens „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ abgelehnt. Er teilt damit die Rechtsauffassung des Innenministeriums, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben sind. Das beantragte Volksbegehren ist auf die Einführung einer landesweiten Flächenverbrauchsgrenze gerichtet, die alle Planungsträger und damit vor allem auch die Kommunen binden soll. Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung  begrüßt: „Durch das Volksbegehren würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt, so sehen es auch die Verfassungsrichter.“ +++

Das beantragte Volksbegehren habe vor allem offen gelassen, wie und nach welchen Kriterien diese landesweite Grenze auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt werden soll. Herrmann: „Damit wird der Gesetzgeber aber seiner Verantwortung, alles Wesentliche selbst zu regeln, nicht gerecht. Dem Verordnungsgeber darf er solche Fragen jedenfalls nicht ohne nähere Vorgaben überlassen. Wir sehen durch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs die Gründe für unsere Vorlage  bestätigt.“

Herrmann sagte aber auch, die Bayerische Staatregierung teile grundsätzlich das Ziel der Initiatoren, den Flächenverbrauch in Bayern zu reduzieren, allerdings sei das Vorgehen der Volksbegehrensbefürworter ein untaugliches Mittel. „Die Bayerische Staatsregierung ist auch der Auffassung, dass mit den Flächen in Bayern möglichst sorgsam und schonend umgegangen werden muss. Wir wollen unseren Gemeinden aber auch ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnungsbau und Arbeitsplätze geben. Diesem Zielkonflikt wäre das Volksbegehren mit einer starr wirkenden Grenze nicht gerecht geworden. Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Verband der Wohnungsunternehmen ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt. Dieses sieht zum Beispiel den bevorzugten Bau höherer Gebäude, eine effizientere Raumnutzung und mehr Rückbau bei zubetonierten Flächen vor.“