Einleitung der Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf zur Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen

München, 30.04.2019

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Einleitung der Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf zur Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen

+++ Der Ministerrat hat heute den vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften gebilligt. "Der Gesetzentwurf wird nunmehr den Verbänden zur Anhörung übermittelt", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Hintergrund ist eine notwendige Gesetzesänderung wahlrechtlicher Vorschriften im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Wahlrechtsausschlüsse für Personen, die wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind oder die auf eine gerichtlich bestellte Betreuung in 'allen' Angelegenheiten angewiesen sind, werden aufgehoben. +++

"Wir wollen die Rechtslage in Bayern möglichst zeitgleich mit dem Wahlrecht des Bundes ändern", sagte Herrmann. Mit dem Gesetzentwurf, der noch im Mai 2019 in den Landtag eingebracht werden soll, werden die notwendigen Änderungen im Landes- und Kommunalwahlrecht vorgenommen. Ziel ist, dass der Landtag die notwendigen Rechtsänderungen parallel zu den zu erwartenden Änderungen auf Bundesebene beraten und noch vor der Sommerpause beschließen kann.