Bayerns Innenminister Herrmann zur Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte in öffentlichen Verkehrsmitteln

München, 28.02.2019

2018 mehr als 2.300 Mal eingeschritten - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte in öffentlichen Verkehrsmitteln: Mehr Sicherheit für Fahrgäste und Begleitpersonal

+++ Die Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte in Bayern in den Fern- und Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn und im Bereich des Münchner Verkehrsverbundes hat sich laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auch 2018 bewährt. "Unsere Polizistinnen und Polizisten sind im Rahmen der Freifahrtregelung im vergangenen Jahr in 2.382 Fällen eingeschritten", erklärte der Minister. Dabei haben die Polizisten unter anderem 1.051 Personalienfeststellungen durchgeführt, 138 Platzverweise ausgesprochen, 92 Personen festgenommen und in 66 Fällen Erste Hilfe geleistet. Laut Herrmann geht es insbesondere darum, das Zugpersonal bei Schwarzfahrern, Betrunkenen oder Randalierern zu unterstützen und bei Notfällen sofort einzuschreiten, auch außerhalb des Dienstes. "Das sorgt für deutlich mehr Sicherheit", betonte Herrmann. "Durch die sichtbare Polizeipräsenz steigern unsere Polizisten auch das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und des Begleitpersonals spürbar." +++

Nach dem tragischen Tod von Dominik Brunner im Jahr 2009 am Sollner Bahnhof hatte Herrmann mit den Spitzenverbänden der bayerischen Verkehrsunternehmen die Vereinbarung getroffen, dass uniformierte Polizeibeamte der Landespolizei und der Bundespolizei alle öffentlichen Verkehrsmittel in Bayern kostenlos benutzen dürfen. Im Gegenzug sorgen die Polizisten für mehr Sicherheit und greifen notfalls ein. Das gilt auch außerhalb des Dienstes. Bis dahin bestand eine derart umfassende Regelung lediglich mit wenigen Verkehrsunternehmen.