Die Aufgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Viele sehen im Staatsministerium des Innern vor allem das "Polizeiministerium". In der Tat ist das Innenministerium für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich
Allgemeine Innere Verwaltung
gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die
Oberste Baubehörde,
die vor über 170 Jahren gegründet wurde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen. Hier ein kurzer Überblick:
1. Allgemeine Innere Verwaltung
- Verfassung und Staatsverwaltung
- Demokratie und rechtsstaatliche Ordnung: Sie brauchen eine funktionierende Staatsverwaltung. Wir organisieren Wahlen und Volksentscheide, bereiten Gesetzgebungsakte vor und wirken auf einen einheitlichen Gesetzesvollzug etwa im Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht hin. Im Datenschutz stärken wir die Rechte der Bürger. Zentrale Dienstleistungen im IuK-Bereich für die öffentliche Verwaltung in Bayern werden vom Rechenzentrum Süd im Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung erledigt. Wir fördern die Verwaltungsgerichte in ihrer Kontroll- und Rechtsschutzfunktion.
- Kommunale Angelegenheiten
- Vertrauensvolle Partnerschaft: Unsere bayerischen Kommunen bieten unseren Bürgerinnen und Bürgern eine Heimat, in der sie sich wohlfühlen und im Dienste der Allgemeinheit engagieren können. Die Kommunen brauchen gesicherte Finanzen und rechtlichen Bewegungsspielraum. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Staat und Kommunen ist von sachlicher Kooperation und Vertrauen geprägt und zeigt sich vor allem in der Achtung und Förderung der kommunalen Selbstverwaltung.
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bayern mit Sicherheit ganz vorn: Freiheit und Innere Sicherheit gehören untrennbar zusammen. Daher hat Innere Sicherheit im Freistaat den Stellenwert eines sozialen Grundrechts. Auch für die hohe Lebensqualität und für den attraktiven Wirtschaftsstandort Bayern ist die Innere Sicherheit von großer Bedeutung. Bayern ist in Deutschland führend auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit. Die Kriminalitätsbelastung ist im Bundesvergleich sehr niedrig, gleichzeitig ist die Aufklärungsquote überdurchschnittlich hoch.
- Verfassungsschutz
- Wehrhafte Demokratie: Politischer Extremismus bedroht unsere freiheitliche Demokratie. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, rechtzeitig die Gefahren zu erkennen, die insbesondere vom islamischen Extremismus, vom Rechtsextremismus sowie vom Linksextremismus ausgehen. Er informiert darüber die Behörden und die Öffentlichkeit.
- Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen
- Schnelle Hilfe im Notfall: Zahlreiche Helfer bei den Feuerwehren, Rettungsdiensten und im Katastrophenschutz leisten bei Unfällen, Bränden und Naturkatastrophen unschätzbar wertvolle Hilfe. Dafür bauen wir den Rahmen: Wir schaffen die Rechtsgrundlagen, unterhalten Ausbildungsstätten, finanzieren oder fördern die Ausrüstung, stellen die organisatorischen Strukturen und die Alarmierung sicher.
2. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
- Staatlicher Hochbau
- Bayern baut für Land und Bund: Neben Neubaumaßnahmen gehört der bauliche Unterhalt von über 31.300 staatlichen und bundeseigenen Gebäuden zu den Aufgaben des Staatlichen Hochbaus.
- Recht, Planung und Bautechnik
- Planen und Bauen in Bayern: Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen beim Planen und Bauen in Bayern sind durch Innovation und Nachhaltigkeit gekennzeichnet. Dabei verbinden wir ein Höchstmaß an staatlicher Selbstbeschränkung und Stärkung privater Eigenverantwortlichkeit mit einem Minimum an Regelungsdichte.
- Wohnungswesen und Städtebauförderung
- Qualität sichern für die Zukunft: Bayern fördert preiswerten und attraktiven Wohnraum sowie nachhaltige Stadterneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
- Straßen- und Brückenbau
- Straßen und Brücken verbinden Menschen und Wirtschaftsräume: Sie sind wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, Mobilität und Wohlstand unserer Gesellschaft und wichtiges Element für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern.