Organisation des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Nachgeordnete Behörden
Landesbehörden bzw. Zentralbehörden
- Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (mit Rechenzentrum Süd)
- Bayerische Versorgungskammer
- Landesanwaltschaft Bayern
- Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
- 3 Staatliche Feuerwehrschulen
- 2 Autobahndirektionen
- Bayerisches Landeskriminalamt
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Behörden der Mittelstufe
- 7 Regierungen
- 10 Präsidien der Bayerischen Landespolizei
- 1 Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Behörden der Unterstufe
- 71 Landratsämter mit 25 kreisfreien Städten (ergibt 96 Kreisverwaltungsbehörden)
- 22 Staatliche Bauämter
- 248 Polizeiinspektionen, 36 Kriminalpolizeiinspektionen, 15 Kriminalfachdezernate, 32 Verkehrspolizeiinspektionen, 6 Polizeiinspektionen Fahndung
- 7 Bereitschaftspolizeiabteilungen mit 12 Einsatzhundertschaften und 16 Ausbildungsseminaren
- 1 Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
- 1 Polizeihubschrauberstaffel
Unabhängige Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich:
Bayer. Verwaltungsgerichtshof und 6 Verwaltungsgerichte (nachgeordnet sind diese nur hinsichtlich der Gerichtsverwaltung)
Bayer. Landesamt für Datenschutzaufsicht
Neben der Kommunalaufsicht über 7 Bezirke, 71 Landkreise, 2.056 Gemeinden (davon 25 kreisfreie Städte, 26 Große Kreisstädte und 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften) und 1.499 Zweckverbände unterliegen der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern u. a.:
- der Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
- der Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
- die Bayer. Verwaltungsschule
- die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
- das Bayer. Rote Kreuz
- der Bayer. Versorgungsverband
- die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
- das Bayer. Selbstverwaltungskolleg
- der Bayer. Kommunale Prüfungsverband
- die Bayer. Architektenkammer
- die Ingenieurekammer-Bau
Erläuterungen
- Oberste Landesbehörden
- das sind: die Staatsregierung (Art. 43 Abs. 1 BV) sowie Staatskanzlei, Staatsministerien, Oberster Rechnungshof und Landtagsamt
- Zentrale Landesoberbehörden
- unmittelbar einer obersten Landesbehörde nachgeordnet; für das ganze Staatsgebiet oder Teile davon zuständig; kein Verwaltungsunterbau
- Behörden der Mittelstufe
- unmittelbar einer obersten Landesbehörde nachgeordnet; nur für Teil des Staatsgebiets zuständig; nachgeordnete Behörden
- Behörden der Unterstufe
- alle Behörden, die nicht in eine der vorgenannten Kategorien fallen