Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Schrift + | -

München, 18. April 2005

Pressemitteilung Nr. 160/05

Islamistischer Hassprediger nach Ausweisung aus Bayern ausgereist
Beckstein: "Wer Hass predigt, hat im Freistaat nichts zu suchen"

"Der Ende Februar wegen volksverhetzender Äußerungen in der Öffentlichkeit ausgewiesene islamistische Hassprediger Hammed Q. (Jordanischer Staatsangehöriger) hat nunmehr die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Eine Wiedereinreise ist ausgeschlossen", teilt Innenminister Dr. Günther Beckstein in München mit. Der Minister unterstreicht, dass Bayern seine klare und konsequente Linie gegenüber islamistischen Gefährdern und Hasspredigern weiterhin fortsetzen wird und deshalb auch mit weiteren Ausweisungen und Abschiebungen zu rechnen ist: "Islamistischen Extremisten muss klar sein, dass die bayerischen Sicherheitsbehörden Straftaten oder Aktionen, die sich gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten, nicht hinnehmen. Auch wer Hass predigt, hat im Freistaat nichts zu suchen."
Beckstein machte deutlich, dass sich der von Bayern eingeschlagene Weg einer konzentrierten Vorgehensweise aller Sicherheitsbehörden in den gemeinsamen Arbeitsgruppe "BIRGiT" bewährt hat: "Seit Ende letzten Jahres ist es gelungen, nunmehr insgesamt zehn islamistische Gefährder außer Landes zu bringen." Gegen weitere 13 sind Ausweisungsbescheide erlassen, in 9 weiteren Fällen ist demnächst mit der Zustellung der Bescheide zu rechnen.

Hammed Q. hatte sich in der Vergangenheit mehrmals volksverhetzend und extrem antisemitisch in der Öffentlichkeit geäußert. Wegen Äußerungen wie "Juden vergasen! Alle Juden verrecken! Sadam lebe hoch! Hitler hätte alle vergasen sollen!" wurde er inzwischen vom Amtsgericht München wegen Volksverhetzung verurteilt. Außerdem drohte er, in einem Kaufhaus eine Bombe zu legen.

Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt München erließ Ende Februar 2005 eine Ausweisungsverfügung, gegen die Hammed Q. zunächst Rechtsmittel einlegte. Aufgrund der drohenden Abschiebung entschloss er sich nunmehr zur freiwilligen Ausreise. Eine Wiedereinreise ist strafbewehrt ausgeschlossen.

nach oben  •  Impressum  •  Druckversion