


Pressemitteilung Nr. 319/05
Wie der Minister ausführte, hat Bayern vorsorglich die Schutzmaßnahmen an gefährdeten Objekten, insbesondere an britischen Einrichtungen, in Bayern erhöht und die Präsenz bei den öffentlichen Nahverkehrsmitteln maßvoll verstärkt. Der Minister nannte folgende Maßnahmen:
- Verstärkung der Schutzmaßnahmen im Umfeld insbesondere britischer und italienischer Einrichtungen;
- Erhöhung der polizeilichen Präsenz auf Bahnhöfen, Flughäfen und bei weiteren Verkehrseinrichtungen. "Uns muss aber klar sein, dass auf Bahnhöfen oder in der U-Bahn Zugangskontrollen wie auf Flughäfen unrealistisch sind"; so Beckstein;
- intensivere Überwachungsmaßnahmen bei islamistischen Extremisten;
- Das Landesamt für Verfassungsschutz hat unmittelbar nach Bekannt werden der Anschläge seine Präsenz in der islamistischen Szene verstärkt. Bisher haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Planung der Anschläge dort bekannt war.
Beckstein wies darauf hin, dass Bayern nach den Anschlägen des 11. September 2001 ein umfassendes Sicherheitspaket zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus geschnürt hat. 650 zusätzliche Stellen wurden zur Verstärkung der Bayerischen Polizei und 50 zusätzliche Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz geschaffen. "Das Landesamt und die Polizei beobachten insbesondere die gewaltbereite islamistische Szene in Bayern intensiv und mit Erfolg. Wir wissen, dass die Szene dadurch erheblich verunsichert ist", so der Minister.
"Zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus stehen uns eine Reihe von Systemen zur Verfügung", so Beckstein:
- Besondere Bedeutung besitzt „AKIS“, das Konzept zur Aufklärung krimineller islamistischer Strukturen. Bei allen Polizeipräsidien Bayerns sind „AKIS“-Einheiten eingerichtet, die in enger Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Landesamt für Verfassungsschutz, Steuerfahndung und anderen Sicherheits- und Verwaltungsbehörden ermitteln. Ziel ist es, Verbindungen und Strukturen krimineller Islamisten aufzudecken, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren und festgestellte Straftaten konsequent zu verfolgen. Die Informationen werden deliktsübergreifend erhoben – also ohne Unterschied, ob es sich um echte Staatsschutzdelikte oder Delikte der Allgemeinkriminalität handelt –, zusammengeführt und gemeinsam bewertet. Das Landeskriminalamt beteiligt dabei neben dem Landesamt für Verfassungsschutz, wenn nötig auch das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst. Die Ergebnisse fließen in gemeinsame Strategien und koordinierte Maßnahmen ein. Beckstein: " 'AKIS' hat sich außerordentlich bewährt, weil frühzeitig Strukturen aufgedeckt und Gefahren erkannt werden können, so dass darauf reagiert werden kann."
- Äußerst hilfreich ist auch das Strategische Innovationszentrum der Bayerischen Polizei (SIZ), ein Wissensverbund hochqualifizierter Akademiker und Polizeipraktiker. Das SIZ verfügt über eine Islamismusexpertin, die in engem Kontakt zu den Fachleuten des Landesamtes für Verfassungsschutz steht und Kontakte zu internationalen Experten pflegt.
"Es genügt aber nicht, nur den terroristischen Aktivitäten entgegen zu treten. Wir müssen gegen alle anderen Formen des Islamismus vorgehen, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen", so der Minister. So geht es darum, Hasspredigern das Handwerk zu legen. In diesem Zusammenhang begrüßt Beckstein, dass das neue Zuwanderungsgesetz zusätzliche sicherheitsrechtliche Instrumentarien an die Hand gibt wie die erleichterte Ausweisung. Beckstein: "Ausländer, die sich nicht an die Spielregeln unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung halten, missbrauchen ihr Gastrecht. Sie müssen Deutschland so schnell wie möglich verlassen." Um die neuen sicherheitsrechtlichen Möglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes auch umfassend und nachhaltig nutzen zu können, hat Bayern im November 2004 eine eigene Arbeitsgruppe mit Spezialisten der Ausländerbehörden, des Verfassungsschutzes, der Polizei und anderer Behörden eingesetzt. Die Arbeitsgruppe „BIRGiT“ (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus und Extremismus) führt alle Informationen zusammen, die zu Gefährdern existieren. Sie nutzt zielgerichtet alle rechtlichen Möglichkeiten, um die in Bayern lebenden islamistischen Gefährder auszuweisen und koordiniert die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Dort, wo eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Bewegungs- und Handlungsspielraum der Gefährder entscheidend eingeschränkt. Unter der Koordination der AG BIRGiT sind inzwischen eine Reihe von Ausweisungsbescheiden gegen Gefährder und Hassprediger ergangen. 13 Extremisten wurden abgeschoben oder haben Deutschland unter dem Druck der Strafverfolgungsbehörden und der ausländerrechtlichen Maßnahmen bereits verlassen.
Beckstein betont, dass sich die föderale Sicherheitsarchitektur in Deutschland bewährt hat: "Wir brauchen keine zentralistischen Mammutbehörden, denn die Gefahren können vor Ort am besten erkannt und bekämpft werden. Allerdings benötigen wir zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und Extremismus bundesweit einheitliche Standards. Alle wichtigen Erkenntnisse müssen flächendeckend und zentral ausgewertet werden. Wir müssen auch dafür sorgen, dass Polizei, Nachrichtendienste, Justiz, andere Behörden und Wirtschaft eng zusammenarbeiten." Die in letzter Zeit verschiedentlich geforderte Aufhebung der Sicherheitspakte wäre laut Beckstein unverantwortlich: "Die Sicherheitspakete müssen im Gegenteil ohne Befristung verlängert und um folgende wichtige Punkte ergänzt werden":
- Die von Bundesinnenminister Schily auf massives Drängen der Union endlich eingerichteten Zentren von Polizei und Nachrichtendienste müssen zu einem gemeinsamen Lage- und Analysezentrum zur Terrorabwehr zusammengeführt werden. Die derzeitige Organisation führt zu Reibungsverlusten und zu einem erheblichen Koordinierungsaufwand, den wir uns angesichts der Schlagkraft des Gegners nicht leisten können. Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus erfordert ein striktes Informationsgebot zwischen allen Sicherheitsbehörden. Dies widerspricht keineswegs dem Trennungsgebot, das nur exekutive Befugnisse der Nachrichtendienste ausschließt.
- Polizei und Nachrichtendienste müssen endlich über eine gemeinsame Datei zum islamistischen Terrorismus und Extremismus verfügen. Die noch existierende rot-grüne Mehrheit des Bundestags hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats, der von Bayern, Niedersachsen, dem Saarland und Thüringen initiiert wurde, am 30. Juni 2005 abgelehnt. Er sieht entsprechend der Anforderungen der Praxis eine grundsätzliche Ausgestaltung als kombinierte Volltext- bzw. Indexdatei vor. Eine Beschränkung auf Fundstellen ist möglich, wenn Sicherheitsinteressen der Nachrichtendienste dies erfordern. "Bundesinnenminister Schily wäre immerhin zur zwar weniger effektiven Sparversion einer Aktenfundstellendatei bereit gewesen. Sein Gesetzentwurf ist aber in der vergangenen Woche am Widerstand der Grünen gescheitert", so Beckstein.
- Die Bundeswehr muss in besonderen Gefährdungslagen, vor allem im Kampf gegen den Terrorismus im Rahmen festgelegter Grenzen auch innerhalb Deutschlands eingesetzt werden können. "Es ist für mich völlig unverständlich, dass die Bundeswehr mit ihren weltweit einzigartigen Fähigkeiten zum Aufspüren und Bekämpfen von ABC-Gefahren überall auf der Welt eingesetzt werden kann, nur nicht im eigenen Land", so Beckstein. Dazu kommt das so genannte Air-Policing, also die Bekämpfung von Gefahren aus der Luft, und die Möglichkeit des Schutzes ziviler Objekte bei terroristischer Bedrohung. Dafür müssen Artikel 35 und 87 a des Grundgesetzes geändert werden. Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen haben hierzu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der weiter verfolgt werden muss.
- Religiöse Fanatiker müssen noch stärker überwacht werden. Das bedeutet, dass die Sicherheitsbehörden noch intensiver mit V-Leuten in der Szene präsent sein müssen. "Wir müssen von jeder Moschee wissen, ob dort ein fundamentalistischer Islam gepredigt wird. Dort müssen wir auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Dazu muss die Bereitschaft der muslimischen Gemeinden kommen, die Sicherheitsbehörden zu unterstützen. Ich kann nur noch einmal an die muslimischen Gemeinden appellieren, stärker mit den Sicherheitsbehörden zusammen zu arbeiten und die Behörden über extremistische Aktivitäten zu informieren", so der Minister.
- Dringend des Terrors verdächtige Ausländer, die nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können, müssen in Sicherungsgewahrsam genommen werden. Als Beispiel nannte Beckstein den untergetauchten islamistischen Extremisten C. aus der Oberpfalz. Hierzu ist das Aufenthaltsgesetz zu ändern.
- Das Bundesamt für Migration muss künftig verpflichtet werden, auch den Verfassungsschutzbehörden der Länder unmittelbar Auskünfte zu erteilen.
- Den Nachrichtendiensten muss ein Zugriffsrecht auf die Kontostammdaten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeräumt werden, um eine effektivere Nutzung ihrer Auskunftsrechte gegenüber Banken zu ermöglichen.
- Um zeitnah Fahrzeug- und Halterdaten aus dem zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes zu erhalten, muss den Verfassungsschutzbehörden über die normalen Abfragemöglichkeiten hinaus auch die Online-Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt ermöglicht werden.
- "Bei der Erhebung und Speicherung von Telekommunikationsbestands- und -verbindungsdaten brauchen wir dringend Verbesserungen auf nationaler und auf europäischer Ebene", so Beckstein. Ohne die Speicherung dieser Daten wäre beispielsweise die Aufklärung der Anschläge von Madrid erheblich erschwert worden. Aufgrund der internationalen Bezüge des islamistischen Terrorismus bedarf es europaweiter Speicherfristen von mindestens 12 Monaten. Diese Verpflichtung muss auch sogenannte Prepaid-Mobilfunkanschlüsse umfassen. Frankreich, Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich haben bereits am 28. April 2004 den europäischen Gremien den Entwurf für einen Rahmenbeschluss über die Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Damit sollen die Anbieter verpflichtet werden, Verbindungsdaten für einen noch festzulegenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu protokollieren. Die bestehenden Initiativen – ich erinnere auch an die letzte Sitzung des Rates der europäischen Justiz und Innenminister am 13. Juli 2005 – müssen mit hoher Priorität weiterverfolgt werden.
- Erforderlich ist eine neue Kronzeugenregelung
- Die Videoüberwachung ist ein sehr wirksames Mittel, wie die Aufklärung der Anschläge in London gezeigt hat. Wir brauchen deshalb ein bundesweit abgestimmtes Konzept der Videoüberwachung zur Bekämpfung des Terrorismus an besonderen Brennpunkten.
Die Terroranschläge der letzten Jahre und die Hochwasserkatastrophe im August 2002 in Deutschland haben laut Beckstein auch deutlich gemacht, dass die bestehenden Notfallvorsorge-Systeme ständig fortentwickelt werden müssen. Bund und Länder haben sich deshalb auf ein gemeinsames Konzept verständigt und einen umfangreichen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der von Bund und Ländern abgearbeitet wird. Beckstein: "Für mich ist es angesichts der gegenwärtigen Bedrohung nicht nachvollziehbar, dass Bundesinnenminister Schily im Bundeshaushalt 2005 für bundesweite Fahrzeugbeschaffungen lediglich einen Betrag von rund 11 Mio. Euro vorgesehen hat. Dies reicht bei weitem nicht aus. So müssten für die Sanitätsorganisationen dringend Krankentransportwagen und für die Feuerwehren ABC-Erkundungskraftwagen vom Bund angeschafft werden."
"Eine schon absehbare Herausforderung für Polizei und Katastrophenschutz werden wir bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 erleben", so Beckstein. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern entwickeln umfassende abgestimmte Vorsorgemaßnahmen aller Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden und der Hilfsorganisationen. Das Innenministerium erarbeitet derzeit gemeinsam mit den beiden WM-Städten München und Nürnberg, den Hilfsorganisationen, dem THW und der Bundeswehr detaillierte Einsatzkonzepte.
"So erschreckend die Erkenntnis ist, so können wir nicht daran vorbeigehen, dass der islamistische Terrorismus nach wie vor die größte Bedrohung der Inneren Sicherheit der Staaten des Westens und damit auch Deutschlands darstellt. Völlige Sicherheit kann es nie geben. Wir sind es aber unseren Bürgern schuldig, uns so gut wie möglich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Unsere Bürger haben ein Recht darauf, dass wir ihr Leben, ihre Freiheit und unsere Werte mit aller Entschlossenheit schützen und verteidigen", betonte Beckstein abschließend.