München, 03. August 2005
Pressemitteilung Nr. 343/05
Halbjahresbilanz der AG BIRGiT
Beckstein: "Mit AG BIRGiT konsequent gegen islamistische Extremisten - insgesamt bereits 55 Gefährderfälle bearbeitet – heute Ausweisungsbescheide an sechs Unterstützer und Angehörige der Terrororganisation Ansar Al-Islam
Um die neuen sicherheitsrechtlichen Möglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes auch umfassend und nachhaltig nutzen zu können, hat Bayern im Oktober 2004 eine eigene Arbeitsgruppe mit Spezialisten der Ausländerbehörden, des Verfassungsschutzes, der Polizei und anderer Behörden eingesetzt. Die Arbeitsgruppe "BIRGiT" (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus und Extremismus) führt bei Gefährdern alle relevanten Informationen zusammen. Sie nutzt zielgerichtet alle rechtlichen Möglichkeiten, um die in Bayern lebenden islamistischen Gefährder auszuweisen und koordiniert die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Dort, wo eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Bewegungs- und Handlungsspielraum der Gefährder entscheidend eingeschränkt. Innenminister Dr. Günther Beckstein zieht in einer ersten Halbjahresbilanz der AG BIRGiT ein positives Resümee: Seit ihrer Gründung hat die Arbeitsgruppe insgesamt 55 Gefährderfälle bearbeitet. Davon konnten 15 Fälle erfolgreich abgeschlossen und der Aufenthalt von extremistischen bzw. terrorverdächtigen Ausländern beendet werden. In 24 weiteren Fällen ist die Ausweisungsverfügung zugestellt, der Aufenthalt konnte aber etwa wegen anhängiger Rechtsbehelfe noch nicht beendet werden. Darunter sind sechs irakische Unterstützer und Angehörige der Terrororganisation Ansar Al Islam, denen die Ausweisungsbescheide heute Vormittag zugestellt wurden. Zwei dieser Gefährder befinden sich derzeit in Untersuchungshaft, drei werden in Unterkünfte in Schwaben, Unterfranken und Oberfranken eingewiesen. Der sechste Gefährder wird voraussichtlich freiwillig ausreisen. 13 Ausweisungsbescheide werden derzeit vorbereitet und in den nächsten Wochen zugestellt. In drei weiteren Fällen wurde die Aufenthaltsbeendung zurückgestellt oder vorläufig eingestellt. "Die Arbeitsgruppe BIRGiT hat sich eindeutig bewährt. Bayern wird inzwischen als sehr unbequemer Raum für Hassprediger und Gefährder eingestuft. Bestens bewährt hat sich auch das Konzept eines ganzheitlichen, institutionenübergreifenden Ansatzes der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Damit hat die AG BIRGiT Modellcharakter nicht nur für Bayern, sondern für das gesamte Bundesgebiet", so Beckstein.
Beckstein wies darauf hin, dass nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 das ausländerrechtliche Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung zwar bereits verbessert worden war. Aus nachträglicher Sicht ist allerdings damals der Nachweisproblematik zu wenig Beachtung geschenkt worden, da Erkenntnisse über viele Gefährder aus Gründen des Quellenschutzes nicht gerichtsverwertbar nachgewiesen werden konnten. Zu den konzeptionellen Grundlagen der AG BIRGiT gehört es daher, andere Sicherheitsbehörden und den Verfassungsschutz intensiv in das Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung einzubinden.
Die Arbeitsgruppe wird von einem Vertreter des Ausländersachgebiets des Innenministeriums geleitet, der von der Polizei abgeordnet wurde (fachliche Verzahnung). Vertreten sind dort die Ausländersachgebiete bzw. Zentralen Rückführungsstellen der Regierungen von Oberbayern und Mittelfranken, die in komplizierten Fällen inzwischen selbst die Ausweisung verfügen und aufenthaltsbeendende Maßnahmen anordnen können, außerdem Mitarbeiter großer Ausländerbehörden (München und Nürnberg), die auf Fragen der Aufenthaltsbeendigung spezialisiert sind und im Einzelfall ggf. auch Mitarbeiter der örtlichen Ausländerbehörde. Vertreten sind weiter sachkundige Vertreter des Landeskriminalamtes bzw. des Landesamtes für Verfassungsschutz. Fallweise hinzugezogen werden Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wenn asylverfahrensrechtliche Fragestellungen im Raum stehen, der Landesanwaltschaft Bayern für Fragen der Prozessvertretung sowie gegebenenfalls Vertreter weiterer mit Einzelfragen der bevorstehenden Aufenthaltsbeendigung befasster Behörden.
Beckstein: "Der islamistische Terrorismus heutiger Dimension agiert weltweit, ist vernetzt und nutzt jede Schwachstelle des Einreise- und Aufenthaltsrechts. Umso wichtiger ist es, auf dem Gebiet des Ausländer- und Allgemeinen Sicherheitsrechts voll auszuschöpfen, was das geltende Recht hergibt. Angesichts der nicht geringen Zahl bekannter Gefährder, die sich auch in Deutschland aufhalten, müssen sich zum einen die Ausländerbehörden wieder stärker auf ihre originär sicherheitsrechtliche Aufgabenstellung zurückbesinnen, um den Schutz sowohl der Deutschen als auch der erlaubt hier lebenden Ausländer zu gewährleisten. Zum anderen müssen wir ständig darüber nachdenken, wie wir angesichts der Vielzahl beteiligter Behörden gefährliche Informationslücken schließen können, und wie die Zusammenarbeit sämtlicher Behörden, deren gemeinsame Aufgabe die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ist, verbessert werden kann".