München, 27. Januar 2005
Pressemitteilung Nr. 35/05
Beckstein: "Gegenwärtige Rechtslage bei DNA-Analyse behindert noch effektivere Verbrechensbekämpfung – Datenschutzbedenken nicht stichhaltig"
Innenminister Dr. Günther Beckstein warb anlässlich einer Aktuellen Stunde im Bayerischen Landtag am 27.01.2005 erneut für die Ausweitung der DNA-Identitätsfeststellung: "Die derzeitige gesetzliche Regelung verringert die Chancen zur erfolgreichen Aufklärung von schweren Straftaten ganz erheblich, weil die Voraussetzungen für die Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern von Verdächtigen und Straftätern heute viel zu eng sind. Der Erfolg bei der Identifizierung von Straftätern hängt entscheidend vom Umfang des Datenbestandes in der bundesweiten DNA-Analyse-Datei ab. Wir brauchen deshalb die DNA-Analyse als Standard jeder erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei." Beckstein machte deutlich, dass datenschutzrechtliche Bedenken gegen die DNA-Identitätsfeststellung nicht stichhaltig sind: "Die DNA-Identitätsfeststellung macht den Menschen nicht "gläsern". Es werden nur Bereiche des menschlichen Genoms ausgewertet, die keine Erbinformationen enthalten. Die Polizei will ausschließlich Straftäter überführen. Ob der Mörder etwa eine Erbkrankheit hat oder eine Disposition zur Diabetes, wird weder jetzt noch in Zukunft untersucht und ist für die Überführung des Täters auch unerheblich."
Der Minister erläuterte, dass das aus der DNA-Analyse gewonnene DNA-Identifizierungsmuster aus einer simplen Zahlenreihe besteht: "Dadurch ergeben sich im Gegensatz zu einem erkennungsdienstlichen Lichtbild, das einem Zeugen vorgelegt wird, für einen Dritten keinerlei Hinweise auf die Person."
Beckstein unterstrich die Notwendigkeit einer Ausweitung der DNA-Identifizierung unter Verweis auf Studien und Untersuchungen zu Sexualmördern, Vergewaltigern und Kinderschändern: "Die Studien machen deutlich, dass diese Tatverdächtigen zuvor ganz überwiegend wegen allgemeinkrimineller Straftatbestände, etwa Eigentums-, Körperverletzungs- und sonstigen Gewaltdelikten auffällig geworden sind." Der Minister erinnerte im Landtag daran, dass die Fraktion der Grünen in den Jahren 1989 und 1990 die Anwendung der DNA-Analyse zur Identitätsfeststellung noch kategorisch und vollständig abgelehnt hat. Beckstein: "Jeder kann sich vorstellen, wie viele Verbrechen bis heute ungeklärt geblieben wären und wie viele Straftäter heute noch frei herumlaufen, weiter morden und vergewaltigen würden, wenn wir die DNA-Analyse heute nicht hätten."
Beckstein sprach sich weiter dagegen aus, dass für die DNA-Analyse auch weiterhin ein vorheriger richterlicher Beschluss notwendig sein soll: "Der Richtervorbehalt bindet personelle und vor allem zeitliche Ressourcen in erheblichem Maße und behindert die rasche Tataufklärung. Damit wird auch die Verhinderung von Folgedelikten unnötig erschwert. Aus guten Gründen besteht auch für die erkennungsdienstliche Behandlung ein solcher Richtervorbehalt nicht. Jeder Beamte des Polizeidienstes darf heute ohne Einschaltung des Richters bei Verdächtigen Fingerabdrücke nehmen, Fotos aufnehmen oder unverwechselbare Kennzeichen – bis hin zum Tatoo im Intimbereich – festhalten. Es gibt keinen einleuchtenden Grund, warum dies bei der DNA-Identitätsfeststellung anders sein sollte."