Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Schrift + | -

München, 27. Januar 2005

Pressemitteilung Nr. 35/05

Beckstein: "Gegenwärtige Rechtslage bei DNA-Analyse behindert noch effektivere Verbrechensbekämpfung – Datenschutzbedenken nicht stichhaltig"

Innenminister Dr. Günther Beckstein warb anlässlich einer Aktuellen Stunde im Bayerischen Landtag am 27.01.2005 erneut für die Ausweitung der DNA-Identitätsfeststellung: "Die derzeitige gesetzliche Regelung verringert die Chancen zur erfolgreichen Aufklärung von schweren Straftaten ganz erheblich, weil die Voraussetzungen für die Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern von Verdächtigen und Straftätern heute viel zu eng sind. Der Erfolg bei der Identifizierung von Straftätern hängt entscheidend vom Umfang des Datenbestandes in der bundesweiten DNA-Analyse-Datei ab. Wir brauchen deshalb die DNA-Analyse als Standard jeder erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei." Beckstein machte deutlich, dass datenschutzrechtliche Bedenken gegen die DNA-Identitätsfeststellung nicht stichhaltig sind: "Die DNA-Identitätsfeststellung macht den Menschen nicht "gläsern". Es werden nur Bereiche des menschlichen Genoms ausgewertet, die keine Erbinformationen enthalten. Die Polizei will ausschließlich Straftäter überführen. Ob der Mörder etwa eine Erbkrankheit hat oder eine Disposition zur Diabetes, wird weder jetzt noch in Zukunft untersucht und ist für die Überführung des Täters auch unerheblich."
Der Minister erläuterte, dass das aus der DNA-Analyse gewonnene DNA-Identifizierungsmuster aus einer simplen Zahlenreihe besteht: "Dadurch ergeben sich im Gegensatz zu einem erkennungsdienstlichen Lichtbild, das einem Zeugen vorgelegt wird, für einen Dritten keinerlei Hinweise auf die Person."

Beckstein unterstrich die Notwendigkeit einer Ausweitung der DNA-Identifizierung unter Verweis auf Studien und Untersuchungen zu Sexualmördern, Vergewaltigern und Kinderschändern: "Die Studien machen deutlich, dass diese Tatverdächtigen zuvor ganz überwiegend wegen allgemeinkrimineller Straftatbestände, etwa Eigentums-, Körperverletzungs- und sonstigen Gewaltdelikten auffällig geworden sind." Der Minister erinnerte im Landtag daran, dass die Fraktion der Grünen in den Jahren 1989 und 1990 die Anwendung der DNA-Analyse zur Identitätsfeststellung noch kategorisch und vollständig abgelehnt hat. Beckstein: "Jeder kann sich vorstellen, wie viele Verbrechen bis heute ungeklärt geblieben wären und wie viele Straftäter heute noch frei herumlaufen, weiter morden und vergewaltigen würden, wenn wir die DNA-Analyse heute nicht hätten."

Beckstein sprach sich weiter dagegen aus, dass für die DNA-Analyse auch weiterhin ein vorheriger richterlicher Beschluss notwendig sein soll: "Der Richtervorbehalt bindet personelle und vor allem zeitliche Ressourcen in erheblichem Maße und behindert die rasche Tataufklärung. Damit wird auch die Verhinderung von Folgedelikten unnötig erschwert. Aus guten Gründen besteht auch für die erkennungsdienstliche Behandlung ein solcher Richtervorbehalt nicht. Jeder Beamte des Polizeidienstes darf heute ohne Einschaltung des Richters bei Verdächtigen Fingerabdrücke nehmen, Fotos aufnehmen oder unverwechselbare Kennzeichen – bis hin zum Tatoo im Intimbereich – festhalten. Es gibt keinen einleuchtenden Grund, warum dies bei der DNA-Identitätsfeststellung anders sein sollte."

nach oben  •  Impressum  •  Druckversion