Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Schrift + | -

München, 26. September 2006

Pressemitteilung Nr. 326/06

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bestätigt Verbot des Multi-Kultur-Hauses (MKH) in Neu-Ulm im Eilverfahren
Beckstein: "Erfreuliches Signal gegen islamistischen Extremismus"

Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt den heute bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2006, mit dem dieser das Verbot des Multi-Kultur-Hauses (MKH) in Neu-Ulm im Eilverfahren bestätigt hat: "Verfassungsfeindliche Islamisten, die Gewalt predigen und ein friedliches Zusammenleben zwischen Deutschen und Muslimen verhindern wollen, haben in Bayern erneut die rote Karte erhalten. Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Länder diesem Beispiel folgen und gegen entsprechende Vereine entschlossen vorgehen."
Das Bayerische Innenministerium vollzog am 28.12.2005 das Verbot des Multi-Kultur-Hauses (MKH) in Neu-Ulm, weil es sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtete, seine Tätigkeit das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdete. Weitere Gründe waren, dass das MKH Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets förderte, deren Ziele und Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind, Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer und religiöser Belange befürwortete und seine Tätigkeit auch den Strafgesetzen zuwiderlief.

Am 04.01.2006 legte das MKH Klage gegen die Verbotsverfügung ein und beantragte am 25.07.2006 die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit Beschluss vom 20.09.2006 ab. Zur Begründung führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass nach summarischer Prüfung das Vereinsverbot gegen das MKH rechtlich nicht zu beanstanden sei. Insbesondere habe das Staatsministerium des Innern das MKH vor dem Verbot nicht anhören müssen und es sei auch für das Verbot zuständig gewesen. Das MKH habe als Ausländerverein angesehen werden dürfen und die Verbotserkenntnisse seien dem Verein im ausreichenden Umfang zuzurechnen gewesen. Schließlich verstoße das Verbot auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

nach oben  •  Impressum  •  Druckversion