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München, 02. November 2006

Pressemitteilung Nr. 364/06

Ausweisung von Terror-Angeklagtem
Beckstein: "Bayern geht konsequent und erfolgreich gegen islamistische Extremisten vor"

"Mit der Ausweisung des vor dem Oberlandesgericht Stuttgart u.a. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Ansar al-Islam (AAI) angeklagten 24-jährigen Irakers Mazen A.H. setzt Bayern seine konsequente und erfolgreiche Linie im Kampf gegen islamistische Extremisten fort", erklärt Innenminister Dr. Günther Beckstein. Dem bis zu seiner Verhaftung in Augsburg lebenden Mazen A.H. wird vorgeworfen, im Dezember 2004 mit seinen ebenfalls angeklagten Mittätern einen Mordanschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Allawi während dessen Staatsbesuchs in Berlin vorbereitet zu haben. Sobald es rechtlich und tatsächlich möglich ist, soll Mazen A.H., abgeschoben werden. Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei diesem gefährlichen islamistischen Extremisten hat die vor fast genau zwei Jahren ins Leben gerufene AG BIRGiT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus und Extremismus) koordiniert. Unter der Koordination der AG BIRGiT wurden bislang 60 Ausweisungsbescheide gefertigt. In 40 Fällen ist mittlerweile der Aufenthalt beendet und die Wiedereinreise untersagt. Eine Reihe weiterer Ausweisungsbescheide – insbesondere gegen Mitglieder und Unterstützer der Ansar al-Islam (AAI) und Tabligh-i Jamaat (TJ) aber auch anderer Organisationen – ist zur Zeit in Vorbereitung.
"Der islamistische Terrorismus und Extremismus stellt eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Mit BIRGiT haben wir uns in Bayern Strukturen geschaffen, um die sicherheitsrechtlichen Instrumente des Aufenthaltsgesetzes erfolgsorientiert und effizient gegen Verfassungsfeinde, Haßprediger und Extremisten einsetzen zu können", betont Beckstein. Die AG BIRGiT führt am runden Tisch alle Informationen zusammen, die zu islamistischen Gefährdern existieren. Sie prüft und nutzt zielgerichtet alle rechtlichen Möglichkeiten, um die in Bayern lebenden islamistischen Gefährder auszuweisen bzw. die Wiedereinreise bereits ausgereister Islamisten zu untersagen und koordiniert die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Dort, wo eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Bewegungs- und Handlungsspielraum der Gefährder eingeschränkt. Die Arbeitsgruppe besteht aus jeweils einem Vertreter der Regierung von Oberbayern, der Regierung von Mittelfranken, der Landeshauptstadt München, der Stadt Nürnberg, des Landesamtes für Verfassungsschutz und des Landeskriminalamtes sowie als Leiter einem Vertreter des Innenministeriums. Hinzu kommt ein Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Klärung von Fragen den asylrechtlichen Status betreffend.

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