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München, 07. August 2009

Pressemitteilung Nr. 332/09

Joachim Herrmann: "Regelungen zur Sicherungsverwahrung dringend reformbedürftig – Gefährliche Sexualstraftäter müssen zu jeder Zeit durch ein Gericht eingesperrt werden können"

"Der jüngste Skandalfall zur Sicherungsverwahrung eines 71-jährigen Sexualstraftäters aus Schäftlarn zeigt erneut: Das Recht der Sicherungsverwahrung muss dringend überarbeitet werden. Ziel einer Novelle kann dabei nur sein: Wer ein gefährlicher Sexualstraftäter ist, muss zu jeder Zeit durch ein Gericht eingesperrt werden können. Es kann nicht sein, dass notorische Vergewaltiger und Kinderschänder frei kommen, weil irgendwelche Fristen nicht eingehalten worden sind. Ich sage ganz klar: Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang. Gesetze, die dem nicht gerecht und selbst für erfahrene Juristen zu Fallstricken werden, gehören sofort geändert. Ich habe veranlasst, dass das Thema Sicherungsverwahrung auf die Tagesordnung der Konferenz der Innenminister der unionsgeführten Länder am 20. August in Chemnitz gesetzt wird. Egal, wie nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 der Bundesjustizminister heißen wird: Es muss jetzt gehandelt werden", sagte Innenminister Joachim Herrmann. Herrmanns Kritik entzündet sich an dem Fall eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Sexualstraftäters, der nach der Verbüßung seiner Haftstrafe 2011 freikommen wird. Der zuständige Richter hatte bei der Sicherungsverwahrung eine Frist verstreichen lassen.
Die Reformbedürftigkeit des Rechts der Sicherungsverwahrung zeigte sich in jüngerer Vergangenheit an weiteren Fällen. So hatte vor wenigen Wochen in Töging ein entlassener Sexualstraftäter ein junges Mädchen überfallen, bei dem das Landgericht Saarbrücken mangels gesetzlicher Grundlagen im Jahr 2006 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ablehnte. Aus ähnlichen Gründen musste auch der Sexualstraftäter Karl D. vor ein paar Monaten entlassen werden. Herrmann: "Alle diese Fälle zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Es kann bei hochgefährlichen und rückfallgefährdeten Sexualstraftätern doch nicht darauf ankommen, ob noch weitere neue Tatsachen für ihre Gefährlichkeit vorliegen oder ob sich an eine psychiatrische Unterbringung noch eine Strafhaft anschließt. Die Gesetze sollen die Bürger schützen. Die bestehenden Lücken sind Bundesjustizministerin Brigitte Zypries seit Langem bekannt. Geschehen ist nichts. Bayern hat bereits im Jahr 2006 eine Bundesratsinitiative gestartet, die die Bundesjustizministerin bis jetzt nicht umgesetzt hat. Ich frage mich: Was muss eigentlich noch geschehen, bis Zypries endlich handelt?"

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