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München, 13. Januar 2010

Pressemitteilung Nr. 4/10

Innenminister Joachim Herrmann: "Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Sexualstraftäter Karl D. für Bürger nicht mehr verständlich – Reform der Sicherungsverwahrung nötiger denn je"

"Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der hoch gefährliche Sexualstraftäter Karl D. in Freiheit bleiben darf, ist für einen normalen Bürger nicht mehr verständlich. Sie ist ein Schlag in das Gesicht aller Opfer von Sexualstraftaten. Karl D. ist von Gutachtern als hoch gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft. Es muss möglich sein, dass wir unsere Frauen und Kinder vor solchen Schwerverbrechern schützen. Der Rechtsstaat darf nicht in erster Linie für die Täter da sein. Die heutige BGH-Entscheidung offenbart eklatante Lücken bei der Sicherungsverwahrung. Daher wiederhole ich meine Forderung, dass das Recht der Sicherungsverwahrung schleunigst überarbeitet werden muss. Ziel einer Reform kann dabei nur sein: Wer ein hoch gefährlicher Sexualstraftäter ist, muss dauerhaft durch ein Gericht weggesperrt werden können. Hier darf es keine Kompromisse geben. Es kann nicht sein, dass die Sicherungsverwahrung hoch gefährlicher Sexualstraftäter vom Vorliegen neuer Tatsachen, der Einhaltung irgendwelcher Fristen oder sonstigen Zufälligkeiten abhängt. Der Fall Karl D. ist nicht der einzige Fall, der die Gesetzeslücken bei der Sicherungsverwahrung in jüngerer Zeit aufgezeigt hat. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss jetzt handeln", sagte Innenminister Joachim Herrmann zum heutigen Beschluss des Bundesgerichtshofs, nachdem der hoch gefährliche Sexualstraftäter Karl D. auf freiem Fuß bleiben darf.

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