Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Schrift + | -

München, 02. März 2010

Pressemitteilung Nr. 66/10

Joachim Herrmann: "Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zulässig – notwendig zur wirksamen Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr – Bund muss jetzt schnellstmöglich verfassungskonforme Regelungen schaffen"

Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung dem Grunde nach gestattet: "Jetzt haben wir Klarheit: Die Vorratsdatenspeicherung ist als notwendiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Vorratsdaten können zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leben, Leib oder Freiheit sowie für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes und bei gemeiner Gefahr verwendet werden. Gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung können wir auf die Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten. Aber auch zur Verhinderung von Amokläufen an Schulen oder zur Auffindung von Vermissten oder Suizidenten benötigt die Polizei diese Daten. Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht einen guten Ausgleich zwischen den Erfordernissen der inneren Sicherheit und dem Datenschutz gefunden. Für die Gefahrenabwehr durfte die bayerische Polizei schon nach bisher geltendem bayerischen Recht auf Vorratsdaten nur zugreifen, wenn eines der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung genannten Rechtsgüter gefährdet war. Ich kann jetzt nur dringend an den Bund appellieren, schnellstmöglich die erforderlichen, verfassungsmäßigen Regelungen im Telekommunikationsgesetz zu schaffen. Unnötige Verzögerungen dürfen wir uns im Interesse der Sicherheit unseres Landes nicht leisten."

nach oben  •  Impressum  •  Druckversion