Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Schrift + | -

München, 21. April 2011

Pressemitteilung Nr. 147/11

Ministerrat beschließt weitere Stärkung der Datenschutzaufsicht in Bayern Joachim Herrmann: "Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Ansbach wird festgeschrieben"

Der Ministerrat hat am 20. April 2011 im Umlaufverfahren eine Änderung des Bayerischen Datenschutzrechts beschlossen, mit der die Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht zum 1. Mai 2011 festgeschrieben wird. Innenminister Joachim Herrmann: "Mit der Änderung der Datenschutzverordnung stellen wir die völlige Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht klar. Gleichzeitig wird das Landesamt in Ansbach zu einer selbständigen Landeszentralbehörde umorganisiert." Ein Gesetzentwurf zu den weiteren organisations- und dienstrechtlichen Neuregelungen im Bayerischen Datenschutzgesetz wird nach Ostern in die Verbändeanhörung gehen. Herrmann: "Das Landesamt ist bei der Kontrolle des Datenschutzes zwischen Privaten nur dem Gesetz unterworfen und unterliegt keinerlei staatlichen Aufsicht. Auch haushaltsrechtlich wird es künftig selbstständig geführt werden."
Die Neuorganisation des Landesamtes für Datenschutzaufsicht wurde erforderlich, nachdem der Europäische Gerichtshof die Organisation der Datenschutzaufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich in allen Bundesländern mit Blick auf die von der europäischen Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit beanstandet hat. "Ich teile die Kritik des Europäischen Gerichtshofs zwar nicht, denn die parlamentarische Regierungsverantwortung stärkt den Datenschutz zusätzlich. Dennoch müssen wir das Urteil respektieren. Bei der jetzigen Neuorganisation haben wir großen Wert darauf gelegt, dass das anerkannt hohe Niveau des Datenschutzes gewährleistet bleibt und für die Bürger wie für die Wirtschaft verlässliche Ansprechpartner bereitstehen."

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht bleibt auch weiterhin in Ansbach angesiedelt. Damit können die bereits vorhandenen Strukturen genutzt und eine Behördenverlagerung vermieden werden. Herrmann: "Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat sich zu einem bundesweit anerkannten Kompetenzzentrum für den Datenschutz in der Privatwirtschaft entwickelt, wie gerade die Auseinandersetzung um den geplanten Geodatendienst ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft zeigt."

nach oben  •  Impressum  •  Druckversion