


Sämtliche Publikationen des Innenministeriums können Sie über den zentralen Broschürendienst der Bayerischen Staatsregierung anschauen, herunterladen und ggf. kostenfrei bestellen. Ein Teil unserer Broschüren und Faltblätter wird dort allerdings nur noch elektronisch angeboten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an Privatpersonen im Regelfall nur ein Exemplar pro Titel verschickt wird.
Sie können im zentralen Broschürenportal entweder nach "Themen" suchen oder, wenn Sie sich für die Broschüren eines bestimmten Ministeriums interessieren, unter "Herausgeber" in der Suchfunktion. Die Themen mit entsprechenden Unterkategorien finden Sie links in der Navigationsleiste.
Wichtiger Hinweis für den Bezug von Informationsmaterial in der Zeit vor Wahlen:
Es ist Staatsorganen untersagt, mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit für politische Parteien zu werben, insbesondere parteinehmend in einen Wahlkampf einzugreifen. Dieses Gebot staatlicher Neutralität soll die Chancengleichheit aller Parteien wahren und eine von staatlicher Einflussnahme freie Willensbildung des Wahlbürgers ermöglichen. Deshalb sind auch Parteien, Wahlbewerber und Wahlhelfer verpflichtet, eine in diesem Sinne missbräuchliche Verwendung staatlichen Informationsmaterials zu unterlassen.
Wir bitten bei der weiteren Verwendung der Veröffentlichungen folgendes zu beachten:
Für die Öffentlichkeitsarbeit hergestelltes Informationsmaterial der Bayerischen Staatsregierung darf weder von Parteien, noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, einen Zeitraum von fünf Monaten vor dem Wahltermin als Vorwahlzeit anzunehmen. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe von Druckwerken der Staatsregierung an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf staatliches Informationsmaterial nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
Den Parteien ist es jedoch gestattet, staatliches Informationsmaterial zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.