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Umwelt und Gesundheit

Stand der Forschung zum Digitalfunk

Besitzen Sie nicht auch ein Smartphone oder einen Computer, der drahtlos funktioniert? Ob Babyphone, kabelloses Telefon, Handy oder andere drahtlose Technik: In den vergangenen Jahren wurde unsere Welt zunehmend digitalisiert. Auch unsere Radio- und Fernsehprogramme werden seit 2012 digital gesendet. Und ebenso wird im Bereich Sicherheit seit geraumer Zeit auf diesen Standard umgestellt.

Der Gesetzgeber hat in der „Verordnung über elektromagnetische Felder“ der Bundes-Immissionsschutzverordnung Grenzwerte festgelegt, die den Gesundheitsschutz sicherstellen.. Sie beruhen auf wissenschaftlichen Forschungen und den Empfehlungen der International Commission on Non-Ionising Radiation Protection (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Rates. Für digitale BOS-Funkanlagen gilt derselbe Grenzwert wie für vergleichbare Sende- und Empfangsanlagen etwa im Mobilfunkbereich.

Jeder Standort mit der neuen digitalen Technik darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Standortbescheinigung ausgestellt hat, die die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt. In diesem Verfahren werden die Immissionen aller Sender eingerechnet.


Unangekündigte Kontrollen der Werte

Unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen und regelmäßige Messungen elektromagnetischer Felder durch die Bundesnetzagentur gewährleisten, dass die Grenzwerte eingehalten werden und Bürger sowie Einsatzkräfte sich sicher fühlen können.


Stand der Forschung zum Digitalfunk

Die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder werden seit mehr als fünfzig Jahren in einer Vielzahl von experimentellen (Labor) und epidemiologischen (bevölkerungsbezogenen Feldstudien) Forschungsarbeiten wissenschaftlich untersucht. Seit Einführung des digitalen Mobilfunks Anfang der 90er Jahre wurden die Forschungsaktivitäten bezüglich möglicher Gesundheitseffekte noch verstärkt.

In der Bewertung des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms mit über 50 Forschungsprojekten haben die Strahlenschutzkommission und das Bundesamt für Strahlenschutz 2008 festgestellt: "Die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms geben insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen."

Alle uns bekannten Bewertungen der Forschungslandschaft bestätigen, dass die derzeit international durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerte, auf denen auch die deutschen Grenzwerte basieren, einen ausreichenden Gesundheitsschutz, also auch für TETRA, bieten.

Wir wissen jedoch, dass es unabhängig vom aktuellen Stand der Wissenschaft in der Bevölkerung Bedenken und Verunsicherung hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Funkanlagen gibt. Diese Sorgen nehmen wir auf Bundes- und Landesebene sehr ernst.


DigiNet hat Strahlungswerte des Digitalfunks überprüft

Die Projektgruppe DigiNet hat daher unabhängig vom gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine externe Fachfirma beauftragt, auf Basis der im BOS-Funk verwendeten System- und Antennentechnik eine allgemeingültige Berechnung der elektromagnetischen Feldauswirkungen durch BOS-Funkanlagen durchzuführen. Dabei haben wir bewusst den Vollausbau einer BOS-Basisstation mit vier Sendeanlagen (wie sie nur in Flächen mit hohem Funkverkehrsaufkommen etwa in Großstädten oder Ballungsräumen Verwendung finden) zugrunde gelegt.

In ländlichem Gebiet werden Basisstationen mit zwei Sendern errichtet. Zusätzlich geht die Berechnung davon aus, dass alle vier Sendeanlagen gleichzeitig in Betrieb sind (wie dies nur bei extrem hohem Funkverkehrsaufkommen etwa bei Großschadenslagen zu erwarten ist). Selbst bei diesem angenommenen Maximal-Szenario beträgt die durch den BOS-Funk verursachte elektromagnetische Feldauswirkung in einer Entfernung von beispielsweise 300 Metern 0,15 V/m (im Vergleich dazu der in der BRD gültige Grenzwert: 27,5 V/m). Dieser Wert gilt bei ungehinderter Ausbreitung der Funkwellen (Freifeld) und wird durch Bebauung weiter abgeschwächt.

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) haben auf Bundesebene eine Zusammenarbeit über Fragen der gesundheitlichen Verträglichkeit des BOS Digitalfunks vereinbart, um die bereits vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse weiter zu vertiefen. Anfang 2010 wurden zwei Studien in Auftrag gegeben, die den Einfluss der TETRA-Endgeräte bei den Nutzerinnen und Nutzern näher erforschen sollen. Die Studien laufen zweieinhalb und vier Jahre. Das BfS koordiniert diese beiden Forschungsreihen.


Gesetzliche Vorgaben

Die Grenzwerte für elektromagnetische Funkwellen im Funkspektrum von zehn bis 300.000 Megahertz sind in Deutschland in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt und schließen alle ortsfesten Hochfrequenzsendeanlagen über zehn Watt Ausgangsleistung - und damit auch die BOS-Digitalfunk-Basisstationen - mit ein. Sie beruhen auf den Empfehlungen der International Commission on Non-Ionising Radiation Protection (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation und des Europäischen Rates. Die Grenzwerte beziehen sich auf die von der jeweiligen Sendeanlage ausgehenden elektromagnetischen Funkwellen und deren Frequenz. Im Bereich des BOS-Digitalfunks in Deutschland (380 -395 Megahertz) gilt ein Grenzwert von 27,5 V/m, was einer mittleren Leistungsflussdichte von 2 W/m² entspricht.

Jeder Mobilfunkstandort (und damit auch ein BOS-Standort mit TETRA-Technik) darf zudem erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImschV im Rahmen eines Standortbescheinigungsverfahrens bestätigt hat. In diesem Verfahren werden die einwirkenden Felder aller vorhandenen Sender an einem Standort berücksichtigt und festgelegt, welche Sicherheitsabstände zu Bereichen einzuhalten sind, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten können. Bei jeder Änderung von funktechnischen Parametern an der Basisstation ist die BDBOS verpflichtet, den Standort von der BNetzA erneut prüfen zu lassen (§12 BEMFV). Darüber hinaus kontrolliert die Bundesnetzagentur auch unangekündigt, ob die Voraussetzungen der Standortbescheinigungen eingehalten werden.



Weitere Informationen zum Digitalfunk

Die Bundesanstalt für den BOS-Digitalfunk hat eine Broschüre mit dem Schwerpunktthema "Umwelt und Gesundheit" veröffentlicht. Diese können Sie sich unter "Service > Broschüren" herunterladen.


Weiterführende Links rund um den Gesundheitsaspekt

Ergänzend finden Sie nachstehend Verlinkungen zu Internetseiten, die rund um das Thema Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit dem Mobilfunk bzw. Digitalfunk für Sie von Interesse sein könnten.