Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Start » Sicherheit » Katastrophen- und Zivilschutz » Katastrophenschutz » Lawinenwarndienst in Bayern
Schrift + | -

Der Bayerische Lawinenwarndienst

Logo Lawinenwarndienst Bayern
Logo Lawinenwarndienst Bayern
Die Zahl der Tiefschneefahrer und Tourengänger wächst – und damit auch die Gefahr von Lawinenunglücken. Diese Gefahr besteht nicht nur in den strengen Wintermonaten, sondern reicht bis weit in das Frühjahr hinein, zum Teil in den Sommer hinein.
Deshalb, liebe Wintersportler: Strapazieren sie ihren Schutzengel nicht unnötig!

Seien sie sich der Gefahr durch Lawinen bewusst, fahren Sie nicht abseits der gesicherten Pisten und informieren Sie sich als Tourengänger regelmäßig:

Bereits 1967 hat das Bayerische Innenministerium den bayerischen Lawinenwarndienst gegründet. Der Lawinenwarndienst dokumentiert das Lawinengeschehen, warnt die Bevölkerung und unterrichtet und berät Behörden sowie private Stellen.

Mehr als 40 Jahre bayerischer Lawinenwarndienst bedeuten eine erfolgreiche Bilanz:


Die Organisation des Lawinenwarndienstes:

1. Auf kommunaler Ebene: 32 örtliche Lawinenkommissionen mit derzeit rund 350 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern

Die Lawinenkommissionen bestehen aus ortskundigen, bergerfahrenen, lawinenkundigen und nach Möglichkeit ständig erreichbaren Mitgliedern. Neben Bediensteten der Landratsämter und Gemeinden wirken auch Angehörige von Bergbahnen, Berg und DSV Skiwacht, Polizei, Wasserwirtschafts-, Straßenbau- und Forstverwaltung sowie Bundeswehr mit. Ganz wesentlich ist auch die Mitarbeit von Freiberuflichen, Hüttenwirten, Bergführern und Ruheständlern.

Die Lawinenkommissionen übernehmen die Beurteilung der aktuellen Lawinensituation vor Ort. Die Kommissionsmitglieder selbst besitzen keine hoheitlichen Rechte und können von sich aus keine Anordnungen treffen. Als beratendes Gremium liefern sie mit ihren Empfehlungen die Grundlage für die Entscheidungen der örtlichen Sicherheitsbehörden (Gemeinden und Landratsämter).

Lawinenkommissionen werden nur dort zuständig tätig, wo die Sicherheitsbehörde in der Verantwortung steht; deshalb werden Gebiete, die abseits von Verkehrswegen, abseits von Skipisten und Loipen liegen, von den Lawinenkommissionen nicht überwacht

Die örtlichen Sicherheitsbehörden entscheiden dann (unter Heranziehung der Empfehlungen der Lawinenkommisionen) über Maßnahmen zur Abwehr von Lawinengefahren, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung. Auf Anordnung der Sicherheitsbehörden können zum Beispiel Straßen, Liftanlagen, Skiabfahrten oder Langlaufloipen gesperrt und sogar Siedlungsbereiche evakuiert werden.


2. Auf der Ebene des Freistaates Bayern: Die Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt

Zu den Aufgaben der Lawinenwarnzentrale gehören insbesondere:


Den Lawinenkommissionen und der Lawinenwarnzentrale steht in Bayern ein umfassendes Netz an Mess und Beobachtungsstationen zur Verfügung. Diese liefern Daten zur aktuellen Beurteilung der Wetter, Schnee- und Lawinensituation: 6 stationsgebundene (Früh-)Beobachter, 14 nicht stationsgebundene (Nachmittags-)Beobachter, 19 Schneemessfelder, an denen die Schneedecke analysiert wird, sowie 16 automatische Messanlagen, die rund um die Uhr aktuelle Messwerte liefern.


Mehr zum Thema