Der Bayerische Lawinenwarndienst
Logo Lawinenwarndienst Bayern
Die Zahl der Tiefschneefahrer und Tourengänger wächst – und damit auch die Gefahr von Lawinenunglücken. Diese Gefahr besteht nicht nur in den strengen Wintermonaten, sondern reicht bis weit in das Frühjahr hinein, zum Teil in den Sommer hinein.
Deshalb, liebe Wintersportler: Strapazieren sie ihren Schutzengel nicht unnötig!
Seien sie sich der Gefahr durch Lawinen bewusst, fahren Sie nicht abseits der gesicherten Pisten und informieren Sie sich als Tourengänger regelmäßig:
Bereits 1967 hat das Bayerische Innenministerium den bayerischen Lawinenwarndienst gegründet. Der Lawinenwarndienst dokumentiert das Lawinengeschehen, warnt die Bevölkerung und unterrichtet und berät Behörden sowie private Stellen.
Mehr als 40 Jahre bayerischer Lawinenwarndienst bedeuten eine erfolgreiche Bilanz:
- sorgfältige Beurteilung der Gefahrensituation und konsequente Anwendung der Sicherungsmaßnahmen
- weitgehende Vermeidung unkontrollierter Lawinenabgänge in erschlossenen Skigebieten, auf freigegebenen Pisten und Abfahrten
- und (auch mit ein wenig Glück des Tüchtigen) kein tödlicher Lawinenunfall. Zum Vergleich: Im nicht von den Lawinenkommissionen überwachten Bereich waren im gleichen Zeitraum über 100 (!) Tote zu beklagen.
Die Organisation des Lawinenwarndienstes:
1. Auf kommunaler Ebene: 32 örtliche Lawinenkommissionen mit derzeit rund 350 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern
Die Lawinenkommissionen bestehen aus ortskundigen, bergerfahrenen, lawinenkundigen und nach Möglichkeit ständig erreichbaren Mitgliedern. Neben Bediensteten der Landratsämter und Gemeinden wirken auch Angehörige von Bergbahnen, Berg und DSV Skiwacht, Polizei, Wasserwirtschafts-, Straßenbau- und Forstverwaltung sowie Bundeswehr mit. Ganz wesentlich ist auch die Mitarbeit von Freiberuflichen, Hüttenwirten, Bergführern und Ruheständlern.
Die Lawinenkommissionen übernehmen die Beurteilung der aktuellen Lawinensituation vor Ort. Die Kommissionsmitglieder selbst besitzen keine hoheitlichen Rechte und können von sich aus keine Anordnungen treffen. Als beratendes Gremium liefern sie mit ihren Empfehlungen die Grundlage für die Entscheidungen der örtlichen Sicherheitsbehörden (Gemeinden und Landratsämter).
Lawinenkommissionen werden nur dort zuständig tätig, wo die Sicherheitsbehörde in der Verantwortung steht; deshalb werden Gebiete, die abseits von Verkehrswegen, abseits von Skipisten und Loipen liegen, von den Lawinenkommissionen nicht überwacht
Die örtlichen Sicherheitsbehörden entscheiden dann (unter Heranziehung der Empfehlungen der Lawinenkommisionen) über Maßnahmen zur Abwehr von Lawinengefahren, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung. Auf Anordnung der Sicherheitsbehörden können zum Beispiel Straßen, Liftanlagen, Skiabfahrten oder Langlaufloipen gesperrt und sogar Siedlungsbereiche evakuiert werden.
2. Auf der Ebene des Freistaates Bayern: Die Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt
Zu den Aufgaben der Lawinenwarnzentrale gehören insbesondere:
- die Erstellung des täglichen Lawinenlageberichts (Lawinenwarnung im überörtlichen Bereich)
- die Organisation und Koordinierung des Lawinenwarndienstes allgemein
- die Ausbildung der örtlichen Lawinenkommissionen
- der Betrieb der Messnetze und die Bereitstellung aktueller Daten
- die Beurteilung von Lawinengefährdungen und die lawinenkundliche Begutachtung im Rahmen der Flächenutzungs- und Bauplanung
- das Mitwirken bei der Konzeption und bautechnischen Planung von Lawinenschutzmaßnahmen
Den Lawinenkommissionen und der Lawinenwarnzentrale steht in Bayern ein umfassendes Netz an Mess und Beobachtungsstationen zur Verfügung. Diese liefern Daten zur aktuellen Beurteilung der Wetter, Schnee- und Lawinensituation: 6 stationsgebundene (Früh-)Beobachter, 14 nicht stationsgebundene (Nachmittags-)Beobachter, 19 Schneemessfelder, an denen die Schneedecke analysiert wird, sowie 16 automatische Messanlagen, die rund um die Uhr aktuelle Messwerte liefern.