Die bayerische Polizei
Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist Oberste Dienstbehörde der Polizei. Diese gliedert sich in Polizeipräsidien, Polizeiinspektionen und zum Teil in Polizeistationen. Die Organisation ist im Polizeiorganisationsgesetz festgeschrieben.
Die bayerische Polizei nimmt die Aufgabenbereiche Strafverfolgung (Repression) und Gefahrenabwehr (Prävention) wahr. Die Aufgaben sind im Polizeiaufgabengesetz, das zum 1. Januar 2006 neu gefasst wurde, geregelt.
Die Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten erfolgt bei der bayerischen Bereitschaftspolizei.