Organisation der Bayerischen Polizei
Polizeistern
Oberste Dienststelle und Führungsstelle der Polizei ist das Bayerische Staatsministerium des Innern. Die Zuständigkeiten im Einzelnen werden durch das Polizeiorganisationsgesetz (POG) und verschiedenen Ausführungsbestimmungen geregelt.
Das POG regelt die Organisation der Polizei in die Landespolizei (Art. 4), die Bereitschaftspolizei (Art. 6), das bayerische Landeskriminalamt (Art. 7) und das bayerische Polizeiverwaltungsamt (Art. 8).