


Politischer Extremismus - was ist das eigentlich?
Kurz gesagt: ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Elemente dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschrieben: Damit ist eine Ordnung gemeint, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Hierzu gehören insbesondere die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Extremismus äußert sich sowohl in Einstellungen, Meinungen und Ideologien als auch in politisch bestimmten, zielgerichteten Verhaltensweisen, bis hin zu terroristischen Angriffen. In der Sprache der Gesetzgebung werden solche Verhaltensweisen "verfassungsfeindliche Bestrebungen" genannt.
"Verfassungsfeindlich" wird häufig mit "verfassungswidrig" verwechselt. "Verfassungswidrig" ist aber gleichbedeutend mit "verboten". Die Verfassungswidrigkeit einer Partei - und damit ihr Verbot - kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen.
Sonstige Organisationen können, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister bzw. Innensenator des jeweiligen Bundeslands verboten werden.
Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich im Rahmen der Gesetze frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als "verfassungsfeindlich" bezeichnet wird.
Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) ist eine zentrale Anlaufstelle der Bayerischen Staatsregierung. Ziel ist es, den Kampf gegen Rechtsextremismus und Linksextremismus weiter zu intensivieren und die Zusammenarbeit von staatlichen Stellen, Kommunen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen zu stärken. Im Vordergrund steht die umfassende Aufklärung.
Jeder Bürger kann sich an die Informationsstelle wenden und sich dort beraten lassen. Das Angebot der Informationsstelle richtet sich insbesondere an Schüler, Lehrer, Eltern und Mitarbeiter der Jugend- und Bildungsarbeit. Kinder und Jugendliche sollen immunisiert werden hinsichtlich der Gefahren, die jegliche Art von Extremismus mit sich bringt. Gerade rechtsextremistische "Rattenfänger" sollen keine Chancen haben.
Die Informationsstelle verfolgt damit einen sehr breiten Ansatz. Auch unmittelbar vor Ort, in den Städten und Gemeinden, führt die Informationsstelle Veranstaltungen durch. Die Devise lautet: keine Chance den Extremisten! Die Beratung der Kommunen ist ein wichtiges Anliegen der Informationsstelle. Sie beantwortet z.B. Fragen im Zusammenhang mit angekündigtem Immobilienerwerb von Rechtsextremisten, der Verteilung von so genannten Schulhof-CDs oder Konzerten linksextremistischer Bands.
Ein Bürgertelefon steht unter der Rufnummer (089) 21 92 21 92 zur Verfügung.
Bestandteil der Aufklärungsarbeit sind auch die Internetportale "Bayern gegen Rechtsextremismus" und "Bayern gegen Linksextremismus", die die BIGE zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit betreibt.
Bürgertelefon: 089 - 21 92 21 92
E-Mail: gegen-extremismus@stmi.bayern.de
Internet:
www.bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern.de
www.bayern-gegen-linksextremismus.bayern.de