Erweiterter Maßnahmenkatalog der Bayerischen Staatsregierung
Der erweiterte Maßnahmenkatalog, den die Bayerische Staatsregierung am 12. November 2002 im Hinblick auf die Scientology-Organisation (SO) beschlossen hat, sieht im Einzelnen vor:
- Opfern und Betroffenen der SO werden erfahrene Rechtsanwälte benannt, die über zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten gegen die SO informieren.
- Die bereits eingeleitete verstärkte Beobachtung der SO durch den Verfassungsschutz auch unter dem Gesichtspunkt der Organisierten Kriminalität wird fortgesetzt.
- Die Bürger werden darüber informiert, dass bei jeder Polizeidienststelle Anzeigen gegen die SO erstattet werden können und dass in den Städten München, Nürnberg sowie Augsburg spezielle polizeiliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
- Die Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zum Thema Scientology wird nochmals durch die jeweils zuständigen Ressorts intensiviert. Veröffentlichungen werden im Hinblick auf die Ergebnisse des seit Ende 2002 vorliegenden Gutachtens des Instituts für Therapieforschung "Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology" aktualisiert.
- Das Gutachten wird von den jeweils zuständigen Ressorts bei Bedarf mit Handlungsanweisungen versehen und allen mit der SO befassten Behörden, Beratungsstellen und Gremien zur Kenntnis und Berücksichtigung in der Praxis übermittelt, bei Bedarf in die Fachministerkonferenzen eingebracht und in laufenden Prozessen mit der SO den Gerichten vorgelegt.
- Der Bundesinnenminister wird aufgefordert, seine zögerliche Haltung in der Auseinandersetzung mit der SO aufzugeben und alle aus dem Gutachten gebotenen Konsequenzen zu ziehen. Dazu gehören vor allem die Einleitung eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens, die Intensivierung der Beobachtung der SO durch den Verfassungsschutz und die Veranlassung eines umfassenderen Schutzes der öffentlichen Verwaltung vor Infiltration und Ausforschung durch die SO.
- Es werden Anstöße zur weiteren wissenschaftlichen Erforschung von Scientology gegeben.
- Der Entwurf eines Gesetzes über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe wird nach Überarbeitung und Abstimmung mit den anderen Ländern umgehend im Bundesrat erneut eingebracht werden.
- Maßnahmen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und nach dem Heilpraktikergesetz bleiben weiteren Prüfungen vorbehalten.