Bayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerische Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
1. Überblick
Kundgebung am 12.10.2002
- Durch offensiven Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, z. B. durch V-Leute, gewinnt der bayerische Verfassungsschutz Hinweise über die Aktivitäten gewaltbereiter extremistischer Szenen.
- Der Verfassungsschutz gibt seine Erkenntnisse unverzüglich an die Polizei weiter.
- Aufgrund dieser Erkenntnisse ist die Polizei zu starker Präsenz an den Treffpunkten der extremistischen Szene in der Lage. Außerdem können Einzelaktionen und Veranstaltungen, z. B. Skinhead-Konzerte, unterbunden werden.
- Mit den Versammlungsbehörden wird eng zusammengearbeitet, um alle Möglichkeiten für Verbote oder Auflagen zu nutzen.
- Durch ständigen Kontrolldruck verunsichert die Polizei die Szene.
- Mögliche Straftäter werden von der Polizei gezielt angesprochen.
- Die Möglichkeiten des Unterbindungsgewahrsams werden voll genutzt.
- Polizei und Verfassungsschutz erstellen fortlaufend abgestimmte Lagebilder über die extremistische gewaltbereite Szene.
- Die polizeiliche Einschreitschwelle ist bei extremistischen Gewalttätern sehr niedrig.
- Bayern nutzt alle Möglichkeiten, Organisationen vereinsrechtlich zu verbieten. Das Ergebnis ist, dass es in der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene kaum organisatorische Zusammenhänge gibt. Es wird alles getan, um solche Zusammenhänge nicht wieder neu entstehen zu lassen.
- Auch der Einsatz der Sicherheitswacht in den Städten führt zur Verunsicherung der Szene.
- Polizei, Schulen und Jugendbehörden arbeiten eng zusammen, um Entwicklungen im kriminellen Bereich rechtzeitig zu erkennen und hier entgegenzusteuern.
- Die Aktion Partnerschaft für mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden (Aktion Sicherheitsnetz) verfolgt einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz zur Vermeidung rechtsfreier Räume und dient somit auch der präventiven Bekämpfung des Rechtsextremismus.
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere mit Österreich, Tschechien und der Schweiz, im Rahmen der Internet-Kriminalität auch weltweit, fernerhin gegen die rechtsextremistische Musik-Szene.
- Einsatz des bayerischen Aussteigerprogramms "Ausstieghilfen für Extremisten" zur Unterstützung aussteigewilliger Rechtsextremisten.
2. Einzelne Maßnahmen
2.1 Präventionsarbeit von Polizei und Verfassungsschutz
- Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz ist eine zentrale institutionelle Komponente präventiver Maßnahmen gegen Rechtsextremismus. Sie hält ein umfassendes Angebot an Informationen, Aufklärung und Beratung vor. Der Informationsstelle gehören neben Mitarbeitern des Verfassungsschutzes auch Polizeibeamte an. Wichtige Kommunikationsmittel der Informationsstelle sind ein Beratungstelefon für alle Bürgerinnen und Bürger sowie in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit im Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein ressortübergreifendes Internet-Portal.
- frühzeitiger und umfassender Informationsaustausch zwischen allen tangierten Behörden (Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft, Schulen) und Polizeidienststellen (auch unter dem Aspekt eines ganzheitlichen Ansatzes aller Behörden und Einrichtungen)
- Austausch aller relevanten Staatsschutzinformationen in der täglichen Staatsschutzlage Bayern mittels Verteilerfernschreibens
- Optimierung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie der internationalen Zusammenarbeit
- Verhinderung der Einfuhr von Propagandamitteln
- verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen
- Nutzung aller verfügbaren Informationsquellen zur Erkenntnisgewinnung
- Einbindung der Sicherheitswacht in den Städten zur Verunsicherung der Szene
- systematische Erkenntnisaufbereitung (Lagebilder) und Erkenntnisnutzung, mit konsequentem Gebrauch der Staatsschutzdatei Bayern
- umfassende Nutzung und Beschickung der Verbunddatei "APIS"
- Einstellung von Personen in die Datei "Gewalttäter Rechts"
- Vergabe des personengebundenen Hinweises "rechts motiviert" (REMO)
- permanente Fortschreibung der Lageerkenntnisse und des Lagebilds
- Koordinierung vorhandener Informationen über Gruppierungen Jugendlicher
- gezielte Ansprache von möglichen Straftätern (so genannte Gefährderansprachen)
- extensive Nutzung des Unterbindungsgewahrsams
- Vorträge an Schulen durch Staatsschutzdienstsstellen, wenn in bestimmten Dienstbereichen Schwerpunkte festzustellen sind
- intensive Öffentlichkeitsarbeit
- verstärkte Überwachung von Brenn- und Treffpunkten potentieller Straftäter, um durch sichtbare polizeiliche Präsenz von der Begehung von Straftaten abzuschrecken
- offene und/oder verdeckte Aufklärung von relevanten Tatörtlichkeiten und Tätergruppierungen
- Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten
- Abschöpfen von Informanten und V-Personen
- Durchführung von Razzien; Einrichtung und Betreiben von Kontrollstellen
- Beschickung und Nutzung des kriminalpolizeilichen Meldedienstes "politisch motivierte Kriminalität"
- Auswertung elektronischer Medien (Internet) durch Polizei und Verfassungsschutz mit dem Ziel der Aufhellung von Informations- und Kommunikationswegen der rechtsextremistischen Szene im regionalen und überregionalen Bereich
- Aktion Partnerschaft für mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden (Aktion Sicherheitsnetz)
- Verbot von Skinhead-Konzerten, soweit rechtlich möglich
- Verstärkung des Objektschutzes
- Verbesserung des Schutzes besonders gefährdeter jüdischer/israelitischer Einrichtungen durch Videoüberwachung
2.2 Repression durch die Polizei
- lageangepasstes Einsetzen personeller Ressourcen im Ermittlungsbereich
- täterorientierte Ermittlungsführung
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Justiz
- lageangepasstes Bereitstellen von Einsatzkräften und Einsatz von Spezialkräften zur Festnahme, Beweissicherung und Dokumentation
- anlassunabhängige Auswertung des Internets und der Online-Dienste (Netzwerkfahndung)
- konsequentes Einschreitverhalten und niedrige Einschreitschwelle, sofortige Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Maßnahmen
- Nutzung der Staatsschutzdatei Bayern zur Gewinnung von Anhaltspunkten für strafverfolgende Maßnahmen
- bei Bedarf Öffentlichkeitsfahndung einschließlich Auslobung
- Nutzung des (polizeilichen) Intranets zur Verbreitung staatsschutzrelevanter Informationen
- Abpasskontrollen bei bekannten rechtsextremistischen Gewalttätern im Zusammenhang mit Anschlägen bzw. rechtsextremistischen Gewalttaten
- Auslösen spezieller Fahndungskonzepte bei Anschlägen
2.3 Versammlungs- und Veranstaltungsbereich
- intensive Zusammenarbeit mit den Versammlungsbehörden, insbesondere zu Erlangung von Hinweisen auf demonstrative Aktionen zur Vorbereitung versammlungsrechtlicher Entscheidungen und ggf. zur frühzeitigen Unterbindung
- Durchführung von Gefährderansprachen
- Beantragung von pass- und melderechtlichen Auflagen
- verdeckte und/oder offene Überwachung von relevanten Veranstaltungen
- konsequenter Austausch von Erkenntnissen zwischen kommunalen Sicherheitsbehörden und Polizei im Zusammenhang mit bekannt gewordenen oder angemeldeten Versammlungen und Aufzügen im rechtsextremistischen Bereich
- Darlegung des polizeilichen Handlungswillens und der polizeilichen Handlungsfähigkeit durch entschlossenes und konsequentes Auftreten der Polizei in jeder Situation
- Herauslösen von Wortführern und Gruppenmitgliedern aus ihrer Anonymität durch Erkennen und offenes Ansprechen
- ggf. Auflösung von Aufzügen oder Versammlungen, soweit die Voraussetzungen des Versammlungsgesetzes vorliegen
- konsequente Unterbindung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit solchen Versammlungen, niedrige Einschreitschwelle
- Intensive Nutzung der Datei "Gewalttäter - Rechts"
2.4 Interner Bereich der bayerischen Polizei
- Intensivierung der polizeilichen Aus- und Fortbildung im Hinblick auf Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
- Öffentlichkeitsarbeit nach "innen", z. B. über Zeitschrift "Bayerns Polizei" und Hauszeitschriften der Polizeipräsidien
- Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Arbeitstagungen
2.5 Öffentlichkeitsarbeit des bayerischen Verfassungsschutzes
- Internet mit aktuellen Beiträgen in den Homepages des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- Verfassungsschutzberichte (Jahresbericht und Halbjahresbericht)
- zehnteilige Faltblattserie "Demokratie in Gefahr", darunter die beiden Faltblätter "Rechtsextremismus" und "Rechtsextremismus + Jugend"
- Im Rahmen der von Bund und Ländern erarbeiteten Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten besteht ein Beratungs- und Hinweistelefon. Das Telefon, das ebenso der Aufklärung rechtsextremistischer Aktivitäten in Bayern dienen soll, ist für Bürger und aussteigewillige Extremisten - nicht nur Rechtsextremisten - unter folgender Nummer zu erreichen: 0 18 02 00 07 86.
- Broschüre "Hellhörig bei braunen Tönen - Rechtsextremistische Jugend-Szenen in Bayern"
- Internet-Portal der BIGE: www.bayern-gegen-rechtsextremismus.de; Telefon der BIGE: 089/21 92 21 92
2.6 Auseinandersetzung mit dem Extremismus in der Schule
- Schwerpunkt in Geschichtslehrplänen der verschiedenen Schularten und bei Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar
- gedenkstättenpädagogische Lehrerfortbildung der Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit
- Forschungsprojekt der Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit: vergleichende Studie zu antizivilen Verhaltensweisen und rechtsextremistischen Übergriffen von Jugendlichen (2003)
- Informationsmaterial der Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit (Publikationen und Filme)
2.7 Gedenkstätten und Dokumentationen
- Gedenkstättenarbeit in Dachau und Flossenbürg (Förderung von Schulfahrten)
- pädagogische Betreuung von Schulklassen am Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg
- Maßnahmen zur Erhaltung von Anlagen und Bauten jüdischer Kultur und Religion (z. B. Betreuung jüdischer Friedhöfe in Bayern)