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Schulweg

Sicher zur Schule, sicher nach Hause

Schulweghelfer
Schulweghelfer
Die Entwicklung der Schulwegunfälle in Bayern ist grundsätzlich positiv. Verunglückten noch Mitte der 70er Jahre bis zu 35 Kinder auf ihrem Schulweg tödlich, so konnte diese Zahl in den Jahren 1995, 2001 und 2006 auf Null gesenkt werden. Gerade wegen dieses erfreulichen Rückgangs darf die Verkehrssicherheitsarbeit auf diesem Gebiet nicht nachlassen.

Zusammen mit der Gemeinschaftsaktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause" setzen wir unsere Anstrengungen mit entsprechenden Kampagnen fort.
Ein Dank an die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer - ohne sie wären diese Aktionen nicht möglich!

1. Schulwegtraining für Schulanfänger:

Die Polizei führt jedes Jahr mit den zur Schule angemeldeten Schulanfängern ein Schulwegtraining durch. Hierbei wird u. a. sicheres Verhalten an Signalanlagen, an Fußgängerüberwegen und beim Überqueren der Fahrbahn geübt.
Bei diesem Training werden pro Jahr über 100.000 Schulanfänger geschult.

2. Ausbildung und Einsatz von Schulwegdiensten:

In jedem Jahr bemühen sich die örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten der Polizei, der Landratsämter und der Städte sowie bürgerschaftliche Vereinigungen wie die Landesverkehrswacht Bayern e.V., geeignete Personen für den Schulwegdienst (Schülerlotsen, Schulweghelfer) zu gewinnen.
Von der Polizei werden für den Schulwegdienst pro Jahr in Bayern rund 12.000 freiwillige ehrenamtliche Helfer neu ausgebildet.
Im ehrenamtlichen Einsatz haben als Schulweghelfer, Schülerlotsen, Schulbusbegleiter und Schulbuslotsen über 30.000 Personen bayernweit die Sicherheit auf dem Schulweg gestärkt.

3. Veranstaltungen für Schulbusfahrer:

Jährlich werden rund 100 Veranstaltungen durchgeführt, bei denen über 700 Schulbusfahrer geschult werden.

4. Schulbuskontrollen:

Die Polizei überwacht und kontrolliert die eingesetzten Schulbusse über das ganze Jahr, besonders in den Herbstmonaten.

5. Schulwegüberwachung - verstärkt zum Schuljahresbeginn:

Die Straßen- und Fußgängerüberwege sowie Baustellen im näheren Umfeld von Schulen und Schulbushaltestellen werden durch die Polizei, von Verkehrsdienstangestellten und mit technischem Gerät (Radar, Laser-Handmessgerät) überwacht.
Dabei werden Verwarnungen und Ordungswidrigkeitsanzeigen ausgesprochen.
Weitere Verstöße: Halten im Halteverbot, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit beim Vorbeifahren an Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht, Verstöße gegen Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht, Befahren des Gehweges durch Radfahrer, Rotlichtmissachtung durch Radfahrer und Fußgänger, Parken im Haltestellenbereich von Schulbussen und Parken auf Gehwegen, die als Schulweg dienen.

6. Sicherung des Schulumfeldes durch verkehrsrechtliche Anordnung oder bauliche Maßnahmen:

Die Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei haben zu prüfen, durch welche Maßnahmen das Schulumfeld im Einzelfall sicherer gestaltet werden kann. Soweit erforderlich wurden bauliche Maßnahmen eingeleitet, Fußgängerüberwege angelegt, Lichtzeichenanlagen installiert und Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet.

7. Kennzeichnung und Sicherung von Schulbushaltestellen:

Die Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten haben weiterhin geprüft, ob die Kennzeichnung von Schulbushaltestellen richtig und die Sicherung der Haltestellen ausreichend ist.

8. Zusammenarbeit mit den Mitträgern:

Die aufgeführten Maßnahmen zur Schulwegsicherung werden überwiegend von der Polizei in Zusammenarbeit mit den bestellten örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten (ÖVSB) durchgeführt.
Sie werden dabei von den Schulen und Kindergärten unterstützt.
Gute Unterstützung leistet auch die örtliche Presse, die die Sicherheitsprobleme der Kinder auf dem Schulweg vor allem zum Schuljahresbeginn aufgreift und auch von den durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen berichtet.

Auch die Gemeinschaftsaktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause" leistet wertvolle Dienste mit ihren bekannten und erfolgreichen Aktivitäten:

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