Eine uniformierte Polizistin zeigt einer Frau mit Reiseführer den Weg.
© Marcel Mayer

Prävention und Sicherheits­tipps

Sicherheit gehört zu den essentiellen Grundbedürfnissen des Menschen und ist ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität. Polizeiliche Kriminalprävention ist Vorbeugungsarbeit und beinhaltet alle Aufgaben, die sich von der Polizei eigenständig wahrnehmen lassen. Wesentliches Ziel ist es, die Gelegenheiten zu reduzieren, Straftaten zu verüben. Kriminalprävention leistet damit einen grundlegenden Beitrag, um das Sicherheitsgefühl zu stärken. Sie umfasst alle staatlichen und privaten Programme und Maßnahmen, die Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen oder auch als individuelles Ereignis verhüten, mindern oder in ihren Folgen gering halten sollen.

Kriminalprävention versteht sich dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihr gerecht zu werden, ist nur auf dem Wege einer nachhaltig wirkenden Strategie und eines übergreifenden, integrativen Gesamtkonzeptes möglich. Hierfür müssen neben der Polizei auch die Politik sowie andere staatliche und nichtstaatliche Stellen, die Wirtschaft, die Medien sowie die Bevölkerung einen Beitrag leisten.

Symbolbild zur Geldfälschung: Mehrere Geldscheine liegen auf einem Kopierer.
© Bayerisches Landeskriminalamt, Benedikt van Hasz

Um Straftaten gar nicht erst entstehen zu lassen, sensibilisiert die Bayerische Polizei die Bevölkerung für vielfältige Kriminalitätsphänomene und informiert über Möglichkeiten der Prävention. Ganz wichtig ist es ihr dabei, das Sicherheitsgefühl und die Zivilcourage in der Gesellschaft zu stärken. Polizeiliche Kriminalprävention ist ein selbstverständlicher Bestandteil polizeilichen Alltagshandelns. Sie erfolgt  bürgernah vor Ort. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Kriminalität überwiegend lokal entsteht und erlebt wird. Prävention kann daher mit zielgerichteter Projektarbeit auf kommunaler Ebene besonders wirksam betrieben werden. Eine von Prävention geprägte bürgernahe Polizeiarbeit garantiert ein enges Vertrauensverhältnis zur Bevölkerung.

Die polizeiliche Kriminalprävention setzt sich in Bayern unter anderem aus der sicherungstechnischen und verhaltensorientierten Beratung, der präventiven Öffentlichkeitsarbeit und der Umsetzung bundesweiter Schwerpunktprogramme zusammen:

  • Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Bayerischen Polizei informieren und beraten alle interessierten Bürger über Fragen der Verbrechensvorbeugung und bieten kostenlose sicherungstechnische Beratungen an, beispielsweise zum Einbruchsschutz.
  • Im Rahmen der verhaltensorientierten Beratung bietet die Bayerische Polizei Vorträge zu vielen Themenbereichen und bei den verschiedensten Personengruppen an. Außerdem gibt es bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen und bei allen Polizeiinspektionen kostenlos eine Vielzahl von Informationsbroschüren.
  • Die Bayerische Polizei entwickelt und erstellt konzeptionell Informations-, Aufklärungs- und Schulungsmaterialien sowie Werbe- und Informationsmaterialien zur verhaltensorientierten Prävention.

Die Bayerische Polizei beteiligt sich auch an der Erarbeitung der Medien- und Maßnahmenkonzepte des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Im Rahmen dieses Programms werden bundesweit einheitliche Kampagnen erarbeitet, die innerhalb der Bundesländer umgesetzt werden. Durch sein umfassendes Medienangebot und die Vielzahl an Kampagnen leistet das ProPK einen wichtigen und wertvollen Beitrag in der polizeilichen Kriminalprävention. Die Bayerische Polizei setzt diese landesweit um.

Ziel polizeilicher Beratung ist es, zu verhindern, dass Menschen zu Opfern werden. Schäden und Verletzungen, die durch Straftaten entstehen, können auch durch eine noch so erfolgreiche Strafverfolgung nicht wieder gut gemacht werden. So wichtig es für das Opfer ist, dass „sein“ Straftäter ermittelt und zur Rechenschaft gezogen wird – es ist ungleich wichtiger, dass es gar nicht erst zu dieser Straftat und zu dieser Opferwerdung kommt. Polizeiliche Beratung hat hier primär die Aufgabe, über präventive Möglichkeiten aufzuklären, Verhaltenstipps zu geben und gegebenenfalls individuelle Präventionskonzepte zu erarbeiten.

Eine Frau redet mit einer Kriminalbeamtin.
© Getty Images/Paula Connelly

Opferschutz durch Opferberatung ist eine der wichtigsten polizeilichen Aufgaben: Wenn es - in Entsprechung des staatlichen Gewaltmonopols - nicht gelingt, die Bevölkerung davor zu schützen, Opfer von Straftaten zu werden, dann müssen durch den polizeilichen Opferschutzes zumindest die Belastungen von Opfern im weiteren Verlauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens so gering wie möglich gehalten und vermieden werden. Vor allem muss natürlich verhindert werden, dass die Opfer erneut von den gleichen oder anderen Straftaten betroffen werden.

Wenn es dennoch zu Straftaten gekommen ist will die polizeilichen Beratung den Opfern dabei helfen, alle Rechte und Möglichkeiten zu nutzen, um die Folgen der Tat so gering wie möglich zu halten, ihrem Sicherheitsbedürfnis gerecht zu werden und ihr Sicherheitsgefühl (wieder) zu stärken.

Polizeiliche Opferberatung ist Schutz und Hilfe zugleich, sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Straftaten und ist von erheblicher Bedeutung für das Ansehen der Polizei in der Bevölkerung: Auch deshalb muss sie so optimal und professionell wie möglich erfolgen.

Opferschutz und Opferhilfe spielen daher bei der Bayerischen Polizei seit vielen Jahren eine äußerst wichtige Rolle und sind auch in der Polizeiausbildung inzwischen fest verankert. Polizeibeamte kommen mit den Opfern der Verbrechen in der Regel als erste und zum Teil am nachhaltigsten in Berührung. Sie treffen Opfer als Zeugen und Geschädigte an, führen die Vernehmungen unmittelbar nach den Gewalttaten durch und werden dabei auch direkt mit den größtenteils akuten Ängsten und Sorgen konfrontiert. Grundsätzlich ist der Opferschutzgedanke bei der Bayerischen Polizei daher als Aufgabe für jede einzelne Polizeibeamtin und jeden einzelnen Polizeibeamten „institutionalisiert“ und „professionalisiert“.

Die Polizeipräsidien in den Ballungsräumen München und Mittelfranken tragen dem Opferschutzgedanken dadurch besonders Rechnung, dass man spezielle Opferschutzdienststellen eingerichtet hat.

Als Besonderheit bei der Bayerischen Polizei gibt es seit 1987 bei allen Präsidien die sogenannten Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK). Diese Polizeibeamtinnen beraten kompetent und geschlechtsunabhängig alle Betroffenen, die Opfer von sexueller Gewalt, sexuellem Missbrauch, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Häuslicher Gewalt oder Stalking wurden, oder Personen, die Fragen zu diesen Themenbereichen haben. 

Der Flyer informiert über das richtige Verhalten bei lebensbedrohlichen Gewalttaten
© Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Flüchten, Verstecken und Alarmieren sind die drei entscheidenden Empfehlungen des neuen Infoflyers zum richtigen Verhalten bei lebensbedrohlichen Gewalttaten, den das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter anderem aufgrund einer Vielzahl von Anfragen insbesondere aus dem gewerblichen Bereich veröffentlicht hat. Diese Verhaltensempfehlungen sind im Ernstfall eine wichtige Hilfestellung für mehr Sicherheit der Betroffenen.

Der Infoflyer ist klar strukturiert und bewusst einfach gehalten, um panischen und hysterischen Reaktionen in extremen Stresssituationen entgegenzuwirken. Der Infoflyer sowie die zugehörige Handlungsempfehlung richten sich dabei insbesondere an Unternehmen, Betriebe, Behörden und vergleichbare Institutionen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit Wirkung vom 23.07.2019 die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie) veröffentlicht. Die Richtlinie liegt in der Fassung "Januar 2019" vor. Die Anlage 12 enthält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Anlage 13 weitere landesspezifische Zusatzbestimmungen. Der Mustervertrag für Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Empfangseinrichtungen bei der Polizei zum Anschluss von Anlagen gemäß der ÜEA-Richtlinie wurde überarbeitet (Stand Januar 2019).

Schlagzeilen wie „Münchner Amoklauf“, „Messerattentat in Würzburg“, „Axtanschlag in der Regionalbahn“ oder „tödliches Familiendrama“ sind uns leider allen bekannt. Im Zuge der Aufarbeitung dieser schrecklichen Vorfälle werden immer wieder die Fragen gestellt „Warum haben die Sicherheitsbehörden nicht früher reagiert?“ und „Wieso war über die Täter nichts bekannt?“. Oftmals fehlt der Polizei für ein gezieltes frühzeitiges Einschreiten schlicht die Kenntnis aller Umstände, die für eine konkrete Lageeinschätzung notwendig sind. Ohne diese Informationen kann die Polizei aber nicht oder zumindest nicht rechtzeitig tätig werden.

Deshalb wollen wir mit unserer Broschüre „Ausnahmen von der Schweigepflicht“ Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger ansprechen. Denn diese erhalten unter Umständen bereits frühzeitig Informationen über Ihre Gegenüber (z.B. Patienten), die Rückschlüsse auf eine mögliche Rolle als Opfer oder Täter einer Straftat zulassen.