
Informationen zu Corona: Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen.
Im ÖPNV künftig auch OP-Masken erlaubt
Bayern hat seine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um vier Wochen bis zum 30. Juli 2022 verlängert und zugleich Erleichterungen bei der weiter bestehenden Corona-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen.
Laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek könne künftig jeder selbst entscheiden, ob er im ÖPNV eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske trägt. Klar sei jedoch: Die FFP2-Maske besitze eine höhere Schutzwirkung. Es wird daher weiterhin empfohlen, überall dort auf FFP2-Maske zu setzen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen.
Die entsprechenden Änderungen in der 16. BayIfSMV werden vom Gesundheitsministerium vorgenommen.
Zur vollständigen Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Stand der nachfolgenden FAQ: 30. Mai 2022
Hinweis: Die FAQ werden angepasst, sobald die geänderte Verordnung vorliegt.