
Informationen zu Corona: Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen.
Ministerratsbeschluss vom 24. Mai 2022
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 folgende Maßnahmen beschlossen:
- Die 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) wird um weitere vier Wochen bis einschließlich 25. Juni 2022 verlängert und zugleich zum 28. Mai 2022 wie folgt angepasst:
- Mit Ausnahme des ÖPNV gilt in den Bereichen, in denen die 16. BayIfSMV eine Maskenpflicht vorsieht, künftig statt einer FFP2-Maske eine medizinische Gesichtsmaske. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
- Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, die nötigen Rechtsänderungen vorzunehmen.
Stand der nachfolgenden FAQ: 13. April 2022
(Die nachfolgenden FAQ werden nach erfolgter Rechtsänderung baldmöglichst wieder angepasst.)