
Bürgernahe Verwaltung
Privatpersonen und Unternehmen können sich darauf verlassen, dass die Verwaltung in Bayern effizient arbeitet. Unser Anspruch geht aber noch weiter: Wir wollen, dass sich die Verwaltung an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Dieser Grundsatz ist daher auch in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern festgelegt. Für uns gehört dazu auch, dass behördliche Schreiben für jeden verständlich formuliert sind.
Bürgerbeteiligung
Auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen, ist das wichtigste Ziel bürgernaher Verwaltung. Daher ist die Bürgerbeteiligung untrennbarer Bestandteil der bürgernahen Verwaltung. Gerade bei größeren Planungsprozessen kommt es darauf an, frühzeitig Transparenz zu schaffen und die Wünsche und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen.
Online-Angebote
Mit unseren Online-Angeboten sind wir 24 Stunden am Tag für Sie da. Im Portal „BayernPortal“ finden Sie viele Leistungen von staatlichen und kommunalen Behörden, Kammern und sonstigen Institutionen. Dort werden Ihnen auch die Kontaktdaten der Stelle angezeigt, die für Ihr Anliegen zuständig ist.
Das Dienstleistungsportal Bayern richtet sich an Existenzgründer aus dem In- und Ausland. Sie erfahren dort rund um die Uhr, welche Voraussetzungen Sie für Ihre Tätigkeit erfüllen und welche Verfahrensschritte Sie durchlaufen müssen.
Aktuell
-
© Gina Sanders - Fotolia.com 12.02.2019Staatsregierung beschließt 15. März 2020 als Termin für die Kommunalwahl
Die Bayerische Staatsregierung hat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15. März 2020 durchzuführen.
mehr -
© Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat 10.01.2019Neuer Rekord beim Kommunalen Finanzausgleich
Mit 9,97 Milliarden Euro stellt der Freistaat den Kommunen in Bayern 2019 so viel Geld zur Verfügung wie noch nie zuvor. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich 2019.
mehr