Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März in Kraft: Herrmann kündigt schnellen und reibungslosen Vollzug an

München, 18.02.2020

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März in Kraft: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigt schnellen und reibungslosen Vollzug an - Kreisverwaltungsbehörden stehen bereit als kompetente Ansprechpartner für örtliche Arbeitgeber - Aufbau einer zusätzlichen 'Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften' in Nürnberg

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat in der heutigen Kabinettssitzung einen schnellen und reibungslosen Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes angekündigt. Das neue Bundesgesetz, das am 1. März in Kraft tritt, werde den Zuzug internationaler Fachkräfte wesentlich erleichtern. Insbesondere Arbeitgeber, die bereits Kontakt zu Fachkräften in Drittstaaten haben, würden von der Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens profitieren. "Die Zuwanderung internationaler Fachkräfte leistet einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Wohlstand in unserem Land. Wir wollen, dass Bayerns Wirtschaft optimal von der Neuregelung profitiert", machte Herrmann deutlich. Der Ministerrat habe daher beschlossen, in Nürnburg eine 'Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften' einzurichten. Als zusätzlicher Ansprechpartner für bayerische Unternehmer werde diese einheitliche und schnelle Entscheidungen garantieren. Im Zentrum der Bemühungen steht laut Herrmann der Servicegedanke: "Wo bereits eingespielte Arbeits- und Vertrauensverhältnisse zwischen örtlicher Wirtschaft und örtlichen Ausländerbehörden bestehen, haben Arbeitgeber wie bisher die Möglichkeit, sich an ihre örtliche Kreisverwaltungsbehörde zu wenden." +++

Die 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden stehen laut Herrmann bereits unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Die zusätzliche Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften wird nach Herrmanns Angaben als Außenstelle bei der Regierung von Mittelfranken eingerichtet und zunächst mit rund 20 Stellen ausgestattet. Dort wird zudem eine 'Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung' eingerichtet. Diese soll Arbeitgeber bei der Berufsanerkennung für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beraten und Leitstelle sein für die Erstinformation von potentiellen Arbeitnehmern. Diese ebenfalls bei der Regierung von Mittelfranken angegliederte Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung soll mit rund 15 Stellen ausgestattet werden.

Wie Herrmann erklärte, habe der Bayerische Industrie- und Handelskammertag die Errichtung einer Zentralen Stelle in Nürnberg ausdrücklich begrüßt: Es habe einen hohen Mehrwert, wenn eine möglichst enge Vernetzung der Zentralen Stelle mit den IHKs in Bayern realisiert werden könnte, um den Unternehmen einen optimalen und rechtssicheren Rekrutierungsprozess zu ermöglichen. Herrmanns Fazit: "Wir haben für optimale Strukturen im Gesetzesvollzug gesorgt, um unsere heimische Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen."

Am Standort Nürnberg entsteht laut Herrmann ein leistungsfähiges Cluster für die Fachkräftezuwanderung. Neben der Einrichtung der beiden neuen Stellen ist Nürnberg auch Standort der Bundesagentur für Arbeit sowie der IHK-FOSA, der zentralen deutschlandweiten Anerkennungsstelle für die IHK-Berufe.