Einwurf eines Stimmzettels in die Wahlurne
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Barrierefreiheit bei Wahlen

In Bayern werden Wahlräume möglichst so ausgewählt und eingerichtet, dass auch behinderten Menschen und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen eine Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Gemeinden teilen frühzeitig mit, ob Wahlräume barrierefrei sind; diese Information steht auch auf den Wahlbenachrichtigungen. Betroffene können so gegebenenfalls auf besser erreichbare Wahlräume ausweichen oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Gestaltung von Stimmzetteln

Im Zuge der letzten Änderungen der Bundeswahlordnung, Europawahlordnung und Landeswahlordnung wurde ausdrücklich für die Gestaltung der Stimmzettel festgelegt, dass Schriftart, Größe und Kontrast so gewählt werden sollen, dass die Lesbarkeit erleichtert wird. Darüber hinaus können Wahlberechtigte, die zum Beispiel wegen einer Seh- oder anderweitigen körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Stimmabgabe bedürfen, eine andere Person bestimmen, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen. Blinde und sehbehinderte Menschen können sich zur selbständigen Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen, soweit solche Schablonen von Blindenvereinen hergestellt werden. Den Blindenvereinen werden die durch die Herstellung und Verteilung der Schablonen entstehenden Kosten vom Freistaat beziehungsweise dem Bund ersetzt. Unser Ziel ist es, die bessere Lesbarkeit von Stimmzetteln und damit die weitere Erleichterung des Wahlvorgangs für Menschen mit Einschränkungen auch bei künftigen Novellierungen wahlrechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen.