
Kinder und Jugend - Jugendschutz
Seit jeher legt der Freistaat Bayern besonderen Wert auf den Schutz seiner jüngeren Bürger. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist daher in der Verfassung des Freistaats Bayern verankert.
Im April 2003 trat bundesweit das Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Darin wird unter anderem geregelt, wie lange sich Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Kinos und Diskotheken aufhalten dürfen oder ab welchem Alter alkoholische Getränke an sie verkauft werden dürfen.
Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen überprüfen und kontrollieren die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und/oder die Polizei regelmäßig und unangekündigt entsprechende Örtlichkeiten auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hin.
Weitergehende Informationen zum Jugendschutz finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen.
Daneben hält die Bayerische Polizei in ihrem Internetangebot zahlreiche Tipps und Hinweise zum Beispiel zu den Themen Handy, Computer, Drogen und Sucht, Opferschutz und Jugendkriminalität für Kids und Teens sowie für Eltern und Pädagogen bereit.