
Mach mit! – Bewegungsförderung für Kinder
Sport und Schwimmen im Verein machen Spaß, fördern neue Freundschaften und stärken die Gesundheit. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich viele Kinder in Bayern deutlich weniger bewegt, haben weniger Sport gemacht oder konnten keine Schwimmkurse besuchen. Dem wollen wir tatkräftig begegnen! Daher unterstützen wir auf Initiative von Sportminister Joachim Herrmann mit gezielten Maßnahmen zur Bewegungsförderung und helfen dadurch den Sportvereinen bei der Neu- und Rückgewinnung von Kindern.
Alle Informationen finden Sie nach und nach auf dieser Seite. Schauen Sie einfach gelegentlich hier vorbei!
Mach mit – Sei fit! Gutschein für eine Sportvereinsmitgliedschaft

Die Bayerische Staatsregierung übernimmt den Jahresbeitrag für alle bayerischen Grundschulkinder des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein von 30 Euro pro Kind. Zum ersten Schultag bekommt hierzu jedes Grundschulkind (Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4) einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein ausgehändigt.
Fragen und Antworten für Kinder und Eltern
Wer kann mitmachen?
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Teilnahmeberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften Schulkinder, welche die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen.
Wo erhalten die Kinder den Gutschein?
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Die Gutscheine werden zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 in den Schulen verteilt.
Wie lange ist der Gutschein gültig?
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Der Gutschein kann innerhalb eines Jahres eingelöst werden. Er ist gültig bei Eintritt in einen Sportverein zwischen dem 14. September 2021 und dem 13. September 2022.
Wie kann der Gutschein eingelöst werden?
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Die Rückseite des Gutscheins muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und zusammen mit dem Mitgliedsantrag beim Sportverein abgegeben werden. Der Gutschein wird vom Mitgliedsbeitrag abgezogen. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.
Wo kann der Gutschein eingelöst werden?
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Der Gutschein kann bei allen bayerischen Sport- und Schützenvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden.
Kann der Gutschein auch bei einer bestehenden Vereinsmitgliedschaft angerechnet werden?
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Nein, das geht leider nicht. Gerne kann der Gutschein aber beim Eintritt in einen weiteren Sportverein eingesetzt werden.
Kann der Gutschein beim Eintritt in eine neue Abteilung meines (Mehrsparten-)Vereins angerechnet werden?
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Ja, der Gutschein kann beim Eintritt in eine weitere Abteilung des Vereins angerechnet werden.
Was ist zu tun, wenn der Gutschein verloren gegangen ist?
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In diesem Fall kann ein Ersatzgutschein eingesetzt werden. Der Ersatzgutschein für die Mitgliedschaft in einem Sportverein kann hier heruntergeladen werden.
Dieser muss wahrheitsgemäß sowie vollständig ausgefüllt beim Sportverein abgegeben werden.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
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Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Fragen und Antworten für Sportvereine
Wie können Sportvereine die eingereichten Gutscheine abrechnen?
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Für Mitgliedsvereine von BLSV, BSSB und OSB werden die Gutscheine im Rahmen der regulären Mitgliedermeldung der Vereine an die Dachverbände über einen gesonderten Eintrag „Gutschein“ bzw. „Ersatzgutschein“ erfasst. Ein gesondertes Antragsformular ist nicht erforderlich. Nähere Hinweise stellen die Dachverbände zur Verfügung. Die Vereine erhalten in der Folge für jedes gemeldete Neumitglied mit Gutschein eine entsprechende Gutschrift.
Vereine, die ihre Mitgliedermeldung nicht in digitalisierter Form an einen der o.g. Dachverbände übermitteln (z.B. Wasserwacht, DLRG sowie Mitgliedsvereine des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbands e. V.), nutzen das Antragsformular und reichen dies bei der zuständigen Regierung ein (siehe dazu auch FAQ „Wo und in welcher Form wird das Antragsformular eingereicht?“).
Wo finde ich das Antragsformular zur Abrechnung der Jahresvereinsmitgliedschaft?
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Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite unter „Formulare“ herunterladen. Hier gelangen Sie direkt zum Download.
Dies ist allerdings für die meisten Vereine nicht erforderlich. Bitte beachten Sie dazu die FAQ „Wie können die Sportvereine die eingereichten Gutscheine abrechnen?“.
Wo und in welcher Form wird das Antragsformular eingereicht?
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Das Antragsformular wird nur von Vereinen benötigt, die nicht Mitglied im BLSV, BSSB oder OSB sind (siehe dazu FAQ „Wie können die Sportvereine die eingereichten Gutscheine abrechnen?“).
Ansonsten muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt werden und anschließend vorzugsweise in elektronischer Form bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Eine Übermittlung der Gutscheine/Belege ist dabei nicht erforderlich. Diese sind von den Vereinen allerdings mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Muss für jeden einzelnen Gutschein ein eigener Antrag gestellt werden?
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Nein. Bei den Mitgliedsvereinen von BLSV, BSSB und OSB, werden die Gutscheine ohne selbständigen Antrag im Rahmen der regulären Mitgliedermeldung der Vereine an die Dachverbände erfasst (siehe hierzu FAQ „Wie können die Sportvereine die eingereichten Gutscheine abrechnen?“).
Alle anderen Vereine können und sollen ihre Neumitglieder wie im Formular vorgesehen in „Listenform“ gesammelt an die zuständige Regierung übermitteln.
Was muss nach der Antragstellung beachtet werden?
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Zum 31. Oktober 2022 ist von allen Zuwendungsempfängern eine Verwendungsbestätigung über alle im gesamten Förderzeitraum (14. September 2021 bis 13. September 2022) erhaltenen Zuwendungen zu erstellen. Die Verwendungsbestätigung ist bei der Stelle einzureichen, bei der die Anträge gestellt wurden (BLSV, BSSB, OSB oder den Regierungen). Die Verwendungsbestätigung zum Programm "Vereinsmitgliedschaften" steht unter dem Reiter "Downloads" zur Verfügung.
Unabhängig von der Erstellung der Verwendungsbestätigung sind die Gutscheine und Belege von den Vereinen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Was können Sportvereine für ihre Werbung verwenden?
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Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Förderaktion bewerben möchten. Daher haben wir hierfür eine Grafik erstellt, die Sie für Ihre Werbung nutzen dürfen. Sie finden diese unter "Downloads" oder direkt hier:
- Löwe "Mach mit - Sei fit!"
- alternativ: Gutscheingrafik Löwe
Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium
Aus Begleittexten sollte hervorgehen, dass es sich um eine Förderung der Bayerischen Staatsregierung handelt.
Wir schlagen folgende Textbausteine vor, an denen Sie sich gerne orientieren und die Sie in Ihre Texte integrieren können:
Mach mit – Sei fit! Gutschein für eine Sportvereinsmitgliedschaft
Die Bayerische Staatsregierung übernimmt den Jahresbeitrag für alle bayerischen Grundschulkinder im Schuljahr 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein von 30 Euro pro Kind. Zum ersten Schultag hat hierzu jedes Grundschulkind (Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4) einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein ausgehändigt bekommen.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Abrechnungsverfahren?
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Weitere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV), dem Bayerischen Sportschützenbund, dem Oberpfälzer Schützenbund oder bei der zuständigen Regierung.
Mach mit – Tauch auf! Gutschein für einen Schwimmkurs

Da coronabedingt die Schwimmlernkurse ausgefallen sind, möchte die Staatsregierung die Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll unterstützen. Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhalten daher Erstklässlerinnen/Erstklässler und Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2021/2022 einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.
Fragen und Antworten für Kinder und Eltern
Wer kann mitmachen?
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Teilnahmeberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften Kinder, welche im Vorschuljahr oder in der 1. Jahrgangsstufe sind.
Wo erhalten die Kinder den Gutschein?
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Die Gutscheine werden zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 in den Schulen bzw. Kindertagesstätten verteilt.
Wie lange ist der Gutschein gültig?
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Der Gutschein kann innerhalb eines Jahres eingelöst werden. Er ist gültig für alle Kurse, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 14. September 2021 und dem 13. September 2022 stattfindet.
Wie kann der Gutschein eingelöst werden?
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Die Rückseite des Gutscheins muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei der Anmeldung zum Seepferdchenkurs abgegeben werden. Der Gutschein wird von der Kursgebühr abgezogen. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.
Wo kann der Gutschein eingelöst werden?
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Der Gutschein kann bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden. Auch andere Anbieter, z. B. private Schwimmschulen oder kommunale Bäder, können die Gutscheine annehmen.
Kann ich den Gutschein auch direkt beim Freistaat Bayern / der kreisfreien Stadt meines Wohnorts einlösen?
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Nein, die Einlösung des Gutscheins kann nur über den jeweiligen Kursanbieter erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei dem Kursanbieter Ihrer Wahl, ob er die Gutscheine annimmt.
Ist das Bestehen der Seepferdchenprüfung am Ende des Schwimmkurses Voraussetzung für die Anrechnung des Gutscheins?
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Nein, das Bestehen der Seepferdchenprüfung ist keine Voraussetzung für die Anrechnung des Gutscheins.
Was ist zu tun, wenn der Gutschein verloren gegangen ist?
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In diesem Fall kann ein Ersatzgutschein eingesetzt werden. Der Ersatzgutschein für das Seepferdchen kann hier heruntergeladen werden.
Dieser muss wahrtheitsgemäß sowie vollständig ausgefüllt beim Kursanbieter bei der Anmeldung/Buchung abgegeben werden.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
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Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Fragen und Antworten für Kursanbieter
Welche Anbieter sind berechtigt, Gutscheine für einen Schwimmkurs zum Seepferdchen anzunehmen?
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Anbieter, die in Bayern Kurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens durchführen.
Welche Mindestqualifikation der Lehrperson(en) muss der Kursanbieter sicherstellen?
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Die leitende Lehrperson im jeweiligen Schwimmkurs muss mindestens eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
- Gültige Lizenz in einem der nachfolgend aufgeführten Fachbereiche:
- Trainer C Schwimmen oder Rettungsschwimmen (oder höherwertig)
- Fachübungsleiter C Schwimmen oder Rettungsschwimmen (oder höherwertig)
- Übungsleiter C Schwimmen oder Rettungsschwimmen (oder höherwertig)
- Lehrschein Schwimmen oder Rettungsschwimmen
- Lehrkräfte, die über eine Lehrberechtigung gem. KMBek vom 1. April 1996 Nr. VIII/5 – K7405-3/79 291/93 verfügen
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Fachangestellte für Bäderbetriebe (sog. Schwimmmeistergehilfe)
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Meister für Bäderbetriebe (sog. Schwimmmeister/Bademeister)
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Lehrkräfte, die den Schwimmunterricht an Hochschulen erteilen
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Staatlich geprüfte Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer
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Fachsportleitungen Schwimmen der uniformierten Verbände
Alternativ können auch Kursanbieter am Gutscheinprogramm teilnehmen, wenn die vom Anbieter eingesetzte leitende Lehrperson eines Schwimmkurses über eine schriftliche Bestätigung des Bundesverbands zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) verfügt, dass deren Qualifikation mit den vorstehenden Mindestqualifikationen vergleichbar ist.
- Gültige Lizenz in einem der nachfolgend aufgeführten Fachbereiche:
Wir haben unseren Sitz nicht in Bayern (anderes Bundesland, Ausland). Können wir auch an der Aktion teilnehmen?
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Gerne können auch Anbieter mit Sitz außerhalb von Bayern die Gutscheine annehmen, auch, wenn dort die Kurse durchgeführt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Kursanbieter mit Sitz im Ausland. Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt über die nächstgelegene bayerische Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Wo finde ich das Antragsformular zur Abrechnung der Schwimmkurse?
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Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite unter „Formulare“ herunterladen. Hier gelangen Sie direkt zum Download.
Bitte beachten Sie dazu aber auch die FAQ „Wer muss das Antragsformular verwenden?“
Wer muss das Antragsformular verwenden?
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Grundsätzlich müssen alle Antragsteller das Antragsformular verwenden.
Eine Ausnahme besteht lediglich für im Bayerischen Landes-Sportverband – BLSV – organisierte (Schwimm-)Vereine; diese stellen den Antrag vorzugsweise beim BLSV und ausschließlich in digitaler Form über die dortige Plattform BLSVdigital (mit Upload aller erforderlichen Unterlagen; Antragsvordruck ist dort abrufbar).
Schwimmvereine, die die Hochladefunktion des BLSV nicht nutzen wollen oder können, können auch das Antragsformular verwenden und bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einreichen.
Wo kann das Antragsformular eingereicht werden?
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Die Antragsformulare mit den erforderlichen Anlagen (Gutscheine, Nachweise zur Qualifikation der Kursleitung) können bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreien Stadt) eingereicht werden. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Regelfall der Sitz des Anbieters bzw. Vereins. Ausschließlich für Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands – BLSV – besteht die Möglichkeit, den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital einzureichen. Dazu sind nähere Informationen auf der Seite des BLSV eingestellt.
Außerbayerische Anbieter beachten bitte die FAQ „Wir haben unseren Sitz nicht in Bayern (anderes Bundesland, Ausland). Können wir auch an der Aktion teilnehmen?“.
Muss für jeden einzelnen Gutschein ein eigener Antrag gestellt werden?
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Nein. Die Gutscheine können und sollen – wie im Formular vorgesehen – gesammelt in „Listenform“ an die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) übermittelt werden. Dies gilt auch für die ausschließlich für Mitgliedsvereine des BLSV bestehende Möglichkeit der digitalen Meldung über die Plattform BLSVdigital.
Was muss nach der Antragstellung beachtet werden?
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Zum 31. Oktober 2022 ist von allen Zuwendungsempfängern/Anbietern eine Verwendungsbestätigung über alle im gesamten Förderzeitraum (14. September 2021 bis 13. September 2022) erhaltenen Zuwendungen zu erstellen. Die Verwendungsbestätigung ist bei der Stelle einzureichen, bei der die Anträge gestellt wurden (beim BLSV oder den Kreisverwaltungsbehörden). Die Verwendungsbestätigung zum Schwimmförderprogramm steht unter dem Reiter "Downloads" zur Verfügung.
Unabhängig von der Erstellung der Verwendungsbestätigung sind alle mit der Zuwendung in Zusammenhang stehenden Belege von den Anbietern der Schwimmkurse mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Wann erhalten die Kursanbieter ihre Kostenerstattung?
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Die Auszahlung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörden im Regelfall zeitnah nach Einreichung der Antragsunterlagen.
Was können Kursanbieter für ihre Werbung verwenden?
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Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Förderaktion bewerben möchten. Daher haben wir hierfür eine Grafik erstellt, die Sie für Ihre Werbung nutzen dürfen. Sie finden diese unter "Downloads" oder direkt hier:
Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium
Aus Begleittexten sollte hervorgehen, dass es sich um eine Förderung der Bayerischen Staatsregierung handelt.
Wir schlagen folgende Textbausteine vor, an denen Sie sich gerne orientieren und die Sie in Ihre Texte integrieren können:
Mach mit – Tauch auf! Gutschein für einen Schwimmkurs
Da coronabedingt die Schwimmlernkurse ausgefallen sind, möchte die Staatsregierung die Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll unterstützen. Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhalten daher Erstklässlerinnen/Erstklässler und Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2021/2022 einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Abrechnungsverfahren?
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Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).