
Anforderungen im Feuerwehrdienst
Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz wird der Feuerwehrdienst in der Regel ehrenamtlich geleistet. Angehörige einer Feuerwehr haben an Einsätzen, Ausbildungen, Übungen/Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Sie müssen die Weisungen ihrer Vorgesetzten befolgen.
Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr leisten. Die Ausbildung und die Teilnahme an Übungen können bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr begonnen werden. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Für den Feuerwehrdienst ist geeignet, wer körperlich und geistig feuerwehrtauglich ist und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.