
Leistungsprüfungen zum Ausbildungsstand
Leistungsprüfungen dienen der Kontrolle des Ausbildungsstandes der Feuerwehrleute in den Grundlagen des Feuerwehreinsatzes. Sie werden von den Kreis- und Stadtbrandräten beziehungsweise den Leitern der Berufsfeuerwehren veranstaltet.
Nähere Einzelheiten regeln die Richtlinien zur Durchführung der Jugendleistungsprüfung, der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“ und der Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“.