Im Vordergrund ist eine Polizeibeamtin auf der Straße im Dialog mit einer Bürgerin zu sehen. Dahinter befindet sich ein uniformiertes Polizeifahrzeug, neben dem ein Polizeibeamter steht, der einen Funkspruch absetzt.
© Marcel Mayer

Polizeirecht

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Sachgebiet C2, befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Bayerische Polizei.

Mit Erlass des Bayerischen Polizeiorganisationsgesetzes sowie des Polizeiaufgabengesetzes in den Jahren 1952 und 1954 wurde der Grundstein für ein modernes Polizeirecht gelegt, das in konsequenter Fortentwicklung dem Wesen und der Aufgabe der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat gerecht wird.

Das Polizeirecht trägt den aktuellen Erfordernissen der Gefahrenabwehr Rechnung. Neuere Entwicklungen des digitalen Zeitalters haben dort ebenso Einzug gefunden wie Forderungen nach wirksamem Schutz vor Terrorgefahren.