Bayerische und österreichische Polizeibeamte stellen sich in einer Stadiontribüne zu einem Gruppenfoto auf.
© Bayerische Polizei

Internationale Polizeizusammenarbeit

Nach einigen Erweiterungsrunden besteht die Europäische Union aus 28 Mitgliedstaaten. Inzwischen wurde der zwischenstaatliche Grenzverkehr erheblich erleichtert. Zuletzt fielen am 21. Dezember 2007 zwischen Bayern und Tschechien die Schlagbäume. Die Binnengrenzkontrollen zu Österreich wurden schon 1997 mit dem Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) abgeschafft. Die Schweiz wendet die Regelungen seit Ende 2008 ebenfalls an. 

Gesetzliche Regelungen in Bayern

Die Erleichterungen für Reisende machen sich jedoch auch reisende Straftäter und kriminelle Gruppierungen zu Nutze. Besonders die Organisierte Kriminalität schlägt aus der Reisefreiheit Profit. Einbrecher- und Betrügerbanden können durch ganz Europa fahren, ohne an den Landesgrenzen kontrolliert zu werden.

Bayern hat bereits zeitig gesetzliche Regelungen geschaffen, um den hohen bayerischen Sicherheitsstandard aufrecht zu erhalten. Hierzu gehört die sogenannte Schleierfahndung.

Die anlassunabhängigen Fahndungskontrollen im Grenzgebiet und auf internationalen Verkehrswegen zeigen im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität gute Ergebnisse.

Polizeiliche Zusammenarbeit innerhalb Europas

Oftmals genügt es aber nicht mehr, ausschließlich Maßnahmen im eigenen Land und mit eigenen Kräften durchzuführen.

Polizeiliche Zusammenarbeit über Landgrenzen hinweg ist notwendig. Die Bayerische Polizei arbeitet daher verstärkt mit anderen Polizeien Europas zusammen. Inzwischen hat Bayern mit allen Nachbarstaaten bilaterale Abkommen geschlossen, die die polizeiliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben. Auf Basis dieser Polizeiverträge arbeitet die Bayerische Polizei effizient und erfolgreich mit den Nachbarstaaten zusammen. Die Verträge werden ständig fortentwickelt. Die Verhandlungen mit Tschechien über die Novellierung des deutsch-tschechischen Polizei- und Zollkooperationsvertrags wurden mit Wirkung zum 04. März 2016 abgeschlossen.

Eine leitende österreichische Polizeibeamtin überreicht einem bayerischen Einheitsführer als Dank einen Fußball.
© Bayerische Polizei

Auf der Basis dieser Verträge können Kriminelle im Wege der Nacheile über Staatsgrenzen hinweg verfolgt werden, es gibt gemeinsame Streifen im Grenzgebiet und Verbindungsbeamte sorgen für eine schnelle und zuverlässige Informationsübermittlung zur Kriminalitätslage. Daneben gibt es die enge Zusammenarbeit im täglichen Dienst.

Ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit im Grenzraum ist das Gemeinsame Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Petrovice-Schwandorf. Hier arbeiten seit Ende 2007 Bayerische Polizeibeamte unmittelbar mit Beamten des Bundes, Sachsens und der Tschechischen Republik zusammen. Anlässlich des sogenannten Hofer Dialogs zur Polizei- und Zollzusammenarbeit am 13. Februar 2012 wurde eine Vereinbarung unterzeichnet, die ein Jahr später in Kraft getreten ist und den gemeinsamen Betrieb des Zentrums regelt.

Ein weiteres Beispiel für eine gelungene Kooperation ist die Unterstützung der österreichischen Polizei durch bayerische Polizeibeamte anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz. Der Deutsch-Österreichische Polizeivertrag ermöglichte es, dass bayerische Polizeibeamte zur Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben, einschließlich hoheitlicher Befugnisse, österreichischen Sicherheitsbehörden unterstellt und rechtlich im Wesentlichen gleichgestellt werden.   

Initiativen der Europäischen Union

Auch die Europäische Union hat sich seit Jahren dem Thema polizeilicher Zusammenarbeit angenommen und eine Vielzahl Europäischer Initiativen auf den Weg gebracht, die die grenzüberschreitende Kooperation erst möglich machen. Es bestehen Europäische Abkommen und Ratsbeschlüsse, die verschiedene Formen der Zusammenarbeit, insbesondere des Informationsaustauschs zwischen den Europäischen Polizeien, regeln.

Ein Beispiel hierfür ist der Vertrag von Prüm, der unter anderem einen automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten, von DNA-Informationen und Kraftfahrzeughalterdaten zwischen den Vertragsstaaten vorsieht. Die Europäische Union erkannte den Nutzen dieses Vertrags, der zunächst zwischen sieben Staaten geschlossen wurde, und überführte ihn in das EU-Recht, wo er jetzt allen Mitgliedstaaten ein Hilfsmittel polizeilicher Zusammenarbeit ist. Andere Rechtsakte regeln unter anderem die Voraussetzung für Gemeinsame Ermittlungsgruppen, die Bekämpfung von schwerer und Organisierter Kriminalität sowie der Bekämpfung des Terrorismus.

Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Institutionen

Zwei bayerische Polizeibeamte kontrollieren ein Fahrzeug an der deutsch-österreichischen Grenze.
© Bayerische Polizei

Neben der bi- und multilateralen Zusammenarbeit arbeitet die bayerische Polizei eng mit den europäischen beziehungsweise internationalen Institutionen zusammen.

Bei Europol in Den Haag, bei dem auch bayerische Polizeibeamte eingesetzt sind, werden kriminalpolizeiliche Informationen für ganz Europa zusammengeführt und analysiert. Auch bei Interpol in Lyon, das einen weltweiten Kontakt zwischen Polizeibehörden sicherstellt, leisten bayerische Polizeibeamte Dienst.   

Polizeiliche Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb Europas

Ferner findet ein regelmäßiger Austausch auf Ministerebene mit den USA statt. Es bestehen Verbindungen zu Kanada, Südafrika und China. Insbesondere mit afrikanischen und asiatischen Staaten findet ein regelmäßiger Austausch, vor allem im Bereich der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten, statt.

Zudem beteiligt sich die Bayerische Polizei bereits seit 1994 an internationalen Polizeimissionen, zum Beispiel in Bosnien, Kroatien/Ostslawonien, Albanien, Kosovo und Afghanistan. Derzeit beteiligt sich Bayern schwerpunktmäßig im Kosovo als Polizeiberater.