Bayern führt Bezahl­karten für Asylbewerber ein und ist damit Vorreiter

München, 14. November 2023 (stmi). Der Ministerrat hat heute beschlossen, ein bayernweites Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Hiermit sollen Bargeldleistungen weitestgehend ersetzt werden. Mit der Einführung werden Zuzugsanreize verringert und die Finanzierung von Schlepperkriminalität bekämpft. Bayern nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein.

Bezahlung in Geschäften wie mit EC-Karte

Die Bezahlkarte soll in allen ANKER-Zentren und auch in den Asylunterkünften der Anschlussunterbringung eingeführt werden, soweit dies nach den bundesrechtlichen Vorgaben möglich ist und Leistungen nicht bereits als Sachleistungen erbracht werden. Mit der Bezahlkarte können die Leistungsberechtigen ähnlich einer „EC-Karte“ in Geschäften bezahlen. Dabei wird die Nutzung jedoch verschiedenen Einschränkungen unterliegen. So sollen beispielsweise keine Überweisungen oder online-Käufe möglich sein, der Einsatzbereich kann bei Bedarf geografisch beschränkt oder bestimmte Händlergruppen ausgeschlossen werden. Barabhebungen sollen auf das rechtlich gebotene Minimum beschränkt werden.

Die Bezahlkarte soll bayernweit eingeführt werden. Hierzu wird der Freistaat einen Vertrag schließen und die Kosten übernehmen. Geplant ist ein Start im Frühjahr 2024.

Asyl- und Flüchtlingsunterbringung in Bayern an der Belastungsgrenze

Bayern ist solidarisch und wird seiner Verantwortung in der Migration gerecht. So hat der Freistaat alleine mehr Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen als ganz Frankreich. Inzwischen ist die Asyl- und Flüchtlingsunterbringung im Freistaat aber an ihre Belastungsgrenze angekommen. Die bayerischen Asylbewerberunterkünfte (ANKER und Anschlussunterbringung) sind bei einer Gesamtkapazität von rund 130.600 Plätzen zu 96,2 Prozent ausgelastet (Stand 6. November 2023). Nur durch die kontinuierliche und konsequente Akquise neuer Unterkünfte durch die Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden konnten bislang alle Engpässe gemeistert werden. Die Akquise weiterer Unterkünfte ist zwingend erforderlich, um den Unterbringungsbedarf gerade auch in den anstehenden Wintermonaten zu decken.

Asylerstanträge deutlich gestiegen

Bereits zum Ende des dritten Quartals 2023 lag die Zahl der Asylerstanträge über den hohen Zahlen des Vorjahres. In den Monaten Januar bis Oktober 2023 wurden in Bayern 42.996 Asylanträge gestellt, davon 40.145 Erstanträge. Für die Asylerstanträge bedeutet dies eine Zunahme um 96,7 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober sind in diesem Jahr bundesweit die meisten Asylerstanträge durch Personen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan gestellt worden. Bei türkischen Staatsangehörigen ist hier eine Steigerung um 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Betrachtet man die Zugänge der letzten Monate, die Dynamik weltweiter Krisenherde sowie die Entwicklungen der Zugänge im Mittelmeerraum, wird es immer wahrscheinlicher, dass allein in Bayern ein Zugang von 50.000 Personen im Bereich Asyl überschritten wird (bundesweit rund 380.000 Zugänge).

1.711 Rückführungen durchgeführt bis September

Bayern hat dieses Jahr bisher insgesamt 1.711 Rückführungen durchgeführt (Stand 30. September, inklusive Dublin-Rücküberstellungen). Im Ländervergleich der absoluten Rückführungszahlen behaupte Bayern damit seinen zweiten Platz hinter dem wesentlich bevölkerungsreicheren Nordrhein-Westfalen und deutlich vor dem – hinsichtlich der Zahl der Ausreisepflichtigen – vergleichbaren Baden-Württemberg. Außerdem erfolgten bis zum Stichtag 30. September aus Bayern rund 8.000 freiwillige Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern, darunter 1.342 geförderte freiwillige Ausreisen.