Nachwuchsleistungssport

Die Entwicklung zum Spitzensportler verlangt Nachwuchsleistungssportlern viel ab: Willenskraft, Fokussierung, Training, Organisation und vieles mehr. Es bedarf aber auch entsprechender Strukturen, damit Nachwuchsleistungssportler den Sprung zum Spitzensportler schaffen. Aus diesem Grund unterstützt der Freistaat Bayern den Sportbetrieb der Verbände im Nachwuchsleistungssport z.B. in Bereichen wie Trainerfinanzierung, Talentförderung, Stützpunkttrainingsmaßnahmen, bedeutende Nachwuchsleistungssportveranstaltungen, sportmedizinische Betreuung und Dopingpräventionsmaßnahmen. Die Sportverbände können ihre spezifischen Unterstützungsbedarfe über die sogenannte zielorientierte Budgetförderung weitgehend selbst bestimmen.

Für die Arbeit der Verbände im Bereich des Nachwuchsleistungssports stellt der Freistaat Bayern jährlich über 20 Mio. Euro zur Verfügung.

Nachwuchsleistungssport Langlauf Damen
© Sportstätten Oberstdorf Nachwuchsleistungssport Langlauf Damen

Zuständig für die Bewilligung von Zuwendungen an Sportfachverbände, die Mitglieder des BLSV sind, ist der BLSV als beliehener Unternehmer. Für Zuwendungen an den BLSV als Dachverband sowie die weiteren Dachverbände ist das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration der richtige Ansprechpartner.

Darüber hinaus hält der Freistaat Bayern im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sogenannte Schule-Leistungsportverbundsysteme vor, die die organisatorische Harmonisierung schulischer und leistungssportlicher Anforderungen ermöglichen.

Mit der dualen Karriere bei der Bayerischen Polizei bietet sich für herausragende Athleten zudem die Möglichkeit, Sport und Beruf miteinander zu vereinbaren. Dies ist ein weiterer entscheidender Beitrag zur Förderung von bayerischen Nachwuchsathleten durch die Bayerische Staatsregierung.

Weitere Informationen zum Thema Förderung des Nachwuchsleistungssports finden Sie in den Sportförderrichtlinien. Für die Förderung des Spitzensports liegt die Zuständigkeit beim Bund.