



Mit der Einführung der Integrierten Leitstellen wird für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern ein neuer Qualitätsstandard geschaffen: Anstelle von unterschiedlichen Rufnummern für Feuerwehr (112) und Rettungsdienst (19 222) wird es flächendeckend in Bayern neben der Nummer 110 für die Polizei nur noch die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 geben. Der gesamte Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ist unter dieser Notrufnummer erreichbar, langwieriges Vermitteln zwischen den Notdiensten entfällt. So wird wertvolle Zeit gespart. Die Leitstellen alarmieren "aus einer Hand" gezielt und schnell die Einsatzkräfte, die bei Unglücksfällen am wirksamsten helfen können. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG).
Der Freistaat Bayern trägt einen wesentlichen Teil der Investitionskosten für die Errichtung der Integrierten Leitstellen. Er erstattet dem Betreiber einer Integrierten Leitstelle den auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil der notwendigen Anschaffungskosten. Für die auf den Feuerwehrbereich entfallenden Ausgaben werden staatliche Zuwendungen in Höhe von 35 % für bauliche Maßnahmen bzw. 70 % für sonstige Maßnahmen gewährt. Für die Finanzierung des Projekts stehen verteilt über mehrere Haushaltsjahre insgesamt 69,8 Millionen Euro an staatlichen Investitionsmitteln zur Verfügung.
Informationen zum aktuellen Sachstand der Realisierung in den einzelnen Rettungsdienstbereichen können über das Internetportal der Integrierten Leitstellen Bayern (www.bayern-ils.de) abgerufen werden.
Informationen zum Absetzen eines Notrufs finden Sie auch unter Notruf 112.