Verwaltungsmitarbeiter im Polizeibereich an PC-Arbeitsplatz mit Polizeithemen
© Bayerisches Innenministerium/Sebastian Widmann

Verwaltung bei der Bayerischen Polizei (m/w/d)

Ausbildung oder Studium bei der Bayerischen Polizei

Eine 2-jährige Ausbildung zur Verwaltungswirtin und zum Verwaltungswirt (Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst) bzw. ein 3-jähriges Duales Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und Diplom-Verwaltungswirt (FH) (Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst) eröffnet Ihnen ein außergewöhnlich breites Spektrum an interessanten Arbeitsfeldern und Einsatzmöglichkeiten in der Verwaltung bei der Bayerischen Polizei. Nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung bzw. des Dualen Studiums werden Sie als Sachbearbeiterin und Sachbearbeiter unter anderem in den Bereichen Personal, Liegenschaften und Finanzen Ihrer Qualifikationsebene entsprechend eingesetzt.

Wir bieten:

  • Garantierte Übernahme nach der Ausbildung bzw. dem Studium
  • Fundierte Einarbeitung
  • Krisensicherer Arbeitsplatz
  • Geregeltes Einkommen
  • Beamtenstatus ab dem Tag der Einstellung
  • Sozialleistungen (z. B. Beihilfe)
  • Viel Abwechslung und ein breites Aufgabenspektrum
  • Persönlicher Umgang mit Menschen, Teil eines starken Teams
  • Behördliches Gesundheitsmanagement

Die Einstellung und Ernennung in das Beamtenverhältnis setzt voraus, dass Sie an einem zentralen Auswahlverfahren teilnehmen, das alljährlich einmal durchgeführt wird. Die Zulassung zum Auswahlverfahren kann bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses online beantragt werden. Nähere Informationen rund um das Einstellungsverfahren, Einstellungsvoraussetzungen, terminliche Erfordernisse und den Ablauf finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses www.lpa.bayern.de.

Eine Bewerbung bei den Einstellungsbehörden ist erst nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich, zu der Sie im Rahmen des weiteren Einstellungsverfahrens aufgefordert werden.