Sammelabschiebung von 70 abgelehnten Asylbewerbern

München, 30.06.2015

Erneut Sammelabschiebung von 70 abgelehnten Asylbewerbern nach Mazedonien und nach Serbien - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Wer kein Asylrecht erhält, muss ausreisen - Platz schaffen für wirklich Verfolgte - Elfte Sammelabschiebung seit Februar 2015

+++ Da sie nicht freiwillig ausreisen wollten, wurden heute 70 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber aus Mazedonien und aus Serbien mit einem Sammelflug in ihre Heimatländer nach Mazedonien und Serbien zurückgebracht. Am Vormittag hatte die Bayerische Polizei die Asylbewerber bayernweit direkt aus den Unterkünften zum Flughafen München gebracht. Innenminister Joachim Herrmann stellte klar: „Wer bei uns als Asylbewerber nicht anerkannt wird, muss ausreisen. Angesichts des ungebrochenen Zustroms von Flüchtlingen ist es Gebot der Stunde, dass nicht anerkannte Asylbewerber, etwa aus den Westbalkanstaaten, so rasch wie möglich ausreisen, um Platz für die wirklich verfolgten und notleidenden Menschen zu schaffen.“ +++

Herrmann ist sich sicher: „Die Bereitschaft der Bevölkerung in unserem Land, Verfolgten Schutz und Zuflucht zu gewähren, ist nach wie vor groß.“ Berechtigt sei jedoch die Erwartung, dass diese Hilfe nur den Menschen zugutekommt, die nach dem deutschen Asylrecht anerkannten Schutz vor Verfolgung auch wirklich benötigen. Keine Lösung sei es, die wirtschaftlichen Probleme anderer Staaten in Deutschland zu lösen. Auch gelte es, Anreize für Einwanderung allein aus wirtschaftlicher Notlage heraus zu verhindern und damit den Schleppern und Schleusern ihre „Verkaufsargumente“ zu entziehen.

Mit der heutigen elften Sammelabschiebung seit Februar 2015 wurden  bereits insgesamt 962 ausreisepflichtige Ausländer auf diese Weise aus Bayern in ihre Heimatländer zurückgeführt.  Herrmann: „Bayern wird auch weiterhin an dieser Praxis festhalten.“ Die Schutzquote bei Asylbewerbern aus den Westbalkanstaaten liegt nahezu bei null Prozent. Deshalb müsse für Albanien, Serbien, Montenegro, EJR Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina auch die Visumspflicht wieder eingeführt werden. Herrmann erneuerte auch seine Forderungen nach Leistungskürzungen für Personen, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde oder die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen. Darüber hinaus sollten auch Albanien, Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden, um so die Rückführung in diese Länder noch beschleunigen zu können.