Frau mit einem Geldbeutel und einem 10€-Schein in der Hand
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Korruptionsprävention

Bürger müssen auf die Integrität und Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung vertrauen können. Wenn Private mit Amtsträgern böswillig zusammenwirken, um rechtswidrige Vorteile zu erlangen, erschüttert das das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der öffentlichen Verwaltung. Korruption führt zu hohen volkswirtschaftlichen Schäden und schadet zudem dem Ansehen des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbares Verhalten.

Korruptionsbekämpfungsrichtlinie

Der öffentliche Dienst in Bayern steht in dem guten Ruf, seine Aufgaben unparteiisch, gerecht und ausschließlich zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen. Dies muss auch in Zukunft so bleiben.

Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb ein Konzept zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Die bisherige Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung vom 13. April 2004 wurde mit Beschluss der Staatsregierung vom 13. April 2021 neu gefasst und ist in neuer Fassung zum 1. Mai 2021 in Kraft getreten (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR). Sie gilt für alle Behörden und Gerichte des Freistaats Bayern. Den Kommunen und Landratsämtern wird empfohlen, die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie entsprechend anzuwenden, soweit dort keine eigenen Regelungen bestehen.

Sponsoringrichtlinie

Private Zuwendungen in Form von Sponsoring, Werbung, Spenden oder mäzenatischen Schenkungen erhalten auch für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte zunehmende Bedeutung. Um die Verfahrensabläufe transparenter zu gestalten und jeden Anschein von Einflussnahme auf den Staat zu vermeiden, hat die Bayerische Staatsregierung am 14.09.2010 eine Sponsoringrichtlinie erlassen, die für alle wesentlichen Formen der geldwerten Unterstützung des Staates durch Private einen einheitlichen Rahmen zur Zulässigkeit der Aktivitäten, zum Verfahren und zur Offenlegung der durchgeführten Maßnahmen (Sponsoringbericht) vorgibt.

Die Sponsoringberichte können Sie hier herunterladen.